Unterstützung von internationalen Projekten durch die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Internationale Projektarbeit kann bezuschusst werden
©zinkevych - stock.adobe.com
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Die Staatskanzlei ist bestrebt, partnerschaftliche und internationale Projektarbeit finanziell im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen. Dies gilt für Projekte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, eingetragenen Vereinen, Verbänden und Stiftungen sowie sonstigen nicht-kommerziellen Organisationen und Einrichtungen. Bezuschusst werden können insbesondere grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen und Publikationen. Die Schwerpunkte der Projektzusammenarbeit müssen hierbei im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen. Nach der Einreichung der Projektskizze und des Finanzierungsplans kann mit den Partnerinnen und Partnern eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.