Unterstützung von internationalen Projekten durch die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

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Junge Kolleginnen und Kollegen arbeiten an einem gemeinsamen Projekt

Internationale Projektarbeit kann bezuschusst werden

Internationale Projektarbeit kann bezuschusst werden

Die Staats­kanzlei ist bestrebt, partner­schaft­liche und inter­nationale Projekt­arbeit finanziell im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen. Dies gilt für Projekte von öffentlich-rechtlichen Körper­schaften, eingetragenen Vereinen, Verbänden und Stiftungen sowie sonstigen nicht-kommerziellen Organisationen und Einrichtungen. Bezuschusst werden können insbesondere grenzüber­schreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informations­reisen, Ausstellungen und Publikationen. Die Schwerpunkte der Projekt­zusammen­arbeit müssen hierbei im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen. Nach der Einreichung eines Antrags nebst Finanzierungsplan wird die Möglichkeit einer Zuwendung von bis zu 1.500 Euro durch die Staatskanzlei geprüft.

Ein Antragsmuster und die Förder­grundsätze stehen als Download zur Verfügung. Weiterführende Informationen können auf Anfrage per E-Mail übersandt werden.

Kontakt

Referat 340
Janina Tunsch
Telefon: 0385 - 588-10343
Telefax: 0385 - 509-10343