Projektförderung der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Internationale Projektarbeit kann bezuschusst werden
©zinkevych - stock.adobe.com
Internationale Projektarbeit kann bezuschusst werden
©zinkevych - stock.adobe.com
Die Staatskanzlei ist bestrebt, partnerschaftliche und internationale Projektarbeit finanziell zu unterstützen. Dies gilt für Projekte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, eingetragenen Vereinen, Verbänden und Stiftungen sowie sonstigen nicht-kommerziellen Organisationen und Einrichtungen.
Bezuschusst werden können auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern" vom 21. März 2018 insbesondere grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen und Publikationen. Die Schwerpunkte der Projektzusammenarbeit müssen hierbei im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Die Förderunterlagen stehen auf dieser Seite als kostenloser Download zur Verfügung oder können bei der Staatskanzlei abgefordert werden.
Kontakt
Dokumente zur Projektförderung zum Download
- Förderrichtlinie (PDF, 0,9 MB) Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2018 (zwei Seiten).
- Förderantrag (Anlage 1) (DOC, 0,08 MB) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (sechs Seiten).
- Verwendungsnachweis (Anlage 2) (DOC, 0,04 MB) Verwendungsnachweis zur Projektförderung (vier Seiten).
- Einfacher Verwendungsnachweis (Anlage 3) (DOC, 0,04 MB) Einfacher Verwendungsnachweis zur Projektförderung (vier Seiten).