Unterstützung von internationalen Projekten durch die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Internationale Projektarbeit kann bezuschusst werden
©zinkevych - stock.adobe.com
Internationale Projektarbeit kann bezuschusst werden
©zinkevych - stock.adobe.com
Die Staatskanzlei ist bestrebt, partnerschaftliche und internationale Projektarbeit finanziell im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen. Dies gilt für Projekte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, eingetragenen Vereinen, Verbänden und Stiftungen sowie sonstigen nicht-kommerziellen Organisationen und Einrichtungen. Bezuschusst werden können insbesondere grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen und Publikationen. Die Schwerpunkte der Projektzusammenarbeit müssen hierbei im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen. Nach der Einreichung eines Antrags nebst Finanzierungsplan wird die Möglichkeit einer Zuwendung von bis zu 1.500 Euro durch die Staatskanzlei geprüft.
Ein Antragsmuster und die Fördergrundsätze stehen als Download zur Verfügung. Weiterführende Informationen können auf Anfrage per E-Mail übersandt werden.
Material zu den Fördergrundsätzen und zur Förderung internationaler Projekte
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PDF, 0,03 MB)
- Fördergrundsätze für Zuwendungen für Projekte im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PDF, 0,09 MB) Stand: 16.03.2026