Metropolregion-Stettin-Fonds
Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin ist strategisches Ziel der Landesregierung und eine der größten Zukunftschancen für die östlichen Landesteile Mecklenburg-Vorpommerns. Um diejenigen, die sich in das Zusammenwachsen der Metropolregion Stettin engagiert einbringen und viele gute Ideen und Projekte dafür entwickeln, noch mehr als bisher zu unterstützen, hat die Landesregierung den Metropolregion-Stettin-Fonds eingerichtet. Seine Mittel sollen dazu beitragen, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, das Zusammenwachsen und die Sichtbarkeit der gemeinsamen Metropolregion zu stärken.
Was soll mit dem Metropolregion-Stettin-Fonds erreicht werden?
Der Metropolregion-Stettin-Fonds soll die Weiterentwicklung der Metropolregion und die Vertiefung der grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft zusätzlich unterstützen. Insbesondere sollen mit den Mitteln des Fonds
- deutsch-polnische Städtepartnerschaften
- der Kinder- und Jugendaustausch
- Bildungsaktivitäten (z.B. Hochschulen, Sprache, interkulturelle Kompetenzen)
- die Kofinanzierung von Bundes- und EU-Projekten, inklusive Vorhaben des Fonds für kleine Projekte (Interreg-Programm)
- die Erhöhung der Sichtbarkeit und Erlebbarkeit der Metropolregion Stettin
gefördert werden.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Aus dem Metropolregion-Stettin-Fonds sollen insbesondere auch solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Fonds (z. B. für die Erstellung von Machbarkeitsstudien oder zur Finanzierung von Eigenanteilen) eingeworben werden können.
Wer kann eine Förderung aus dem Metropolregion-Stettin-Fonds erhalten?
Zuwendungen können grundsätzlich erhalten
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,
- juristische Personen des Privatrechts, z. B. Vereine,
- Personengesellschaften,
- natürliche Personen und Initiativen, sofern letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Bitte beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben kurz auf dem Formular "Projektskizze" und senden Sie uns dieses ganz einfach per E-Mail oder Post zu. Gerne können Sie Anlagen beifügen. Ihr Ziel sollte sein, dass wir uns anhand Ihrer Dokumente ein möglichst gutes Bild von Ihrem Vorhaben machen können. Stellen Sie heraus, was das Besondere daran ist, was es förderwürdig macht und inwieweit es zu den Zielen des Metropolregion-Stettin-Fonds passt.
Wir melden uns nach Eingang der Unterlagen bei Ihnen, auch wenn wir weitere Angaben benötigen oder Fragen haben.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns – in der Regel mindestens zwei Monate – und bevor Sie Ihr Vorhaben beginnen, da eine Förderung sonst grundsätzlich nicht erfolgen kann. Wichtig; Als Beginn gilt auch schon der Abschluss eines Vertrages über eine Lieferung oder Leistung für Ihr Vorhaben. Fristen sind ansonsten nicht zu beachten.
Was muss ich beachten, wenn ich bei mehreren Stellen Fördermittel beantrage?
Es besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung aus dem Metropolregion-Stettin-Fonds mit anderen Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zu kombinieren oder auch das Geld aus dem Metropolregion-Stettin-Fonds zur Finanzierung des Eigenanteils bei anderen Förderprogrammen zu verwenden.
Sind im Rahmen der Projektfinanzierung weitere Zuwendungsgeber involviert bzw. die Beantragung von Drittmitteln beabsichtigt, werden die Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten, in den Unterlagen darauf hinzuweisen und eine zeitgleiche Einreichung der Anträge bei den entsprechenden Bewilligungsbehörden sicherzustellen.
Wohin sende ich die Projektskizze und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Kontakt
- Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern und das östliche Mecklenburg -
Wie sieht das Entscheidungsverfahren aus?
Das Förderverfahren ist dreistufig: Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit nach Maßgabe dieser Grundsätze wird zunächst geschaut, inwieweit andere Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union für das eingesandte Vorhaben in Betracht kommen (Stufe 1).
Wenn keine Zuwendung aus anderer Quelle möglich ist oder nur ergänzt durch zusätzliche Mittel eine Gesamtfinanzierung zustande kommen kann, wird das Vorhaben dem Vergabeausschuss des Vorpommern-Rates vorgelegt. Dieser gibt ein Votum zur Förderwürdigkeit ab. Bei Zuwendungen von mehr als 50.000 Euro muss zusätzlich auch noch der Vorpommern-Rat insgesamt ein Votum abgeben (Stufe 2).
Der Antragsteller wird über das Votum informiert. Bei positivem Votum erfolgt die weitere Antragsbearbeitung und -bewilligung über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) (Stufe 3).
Was ist nach Förderzusage/Zuwendungsbescheid zu tun?
- Freuen.
- Mittel abrufen.
- Bei allen Publikationen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben ist auf die Förderung durch den Metropolregion-Stettin-Fonds hinzuweisen. Bei Baumaßnahmen ist an geeigneter Stelle während der Bauzeit und nach Fertigstellung auf einem Schild auf die Förderung durch den Metropolregion-Stettin-Fonds hinzuweisen.
Dokumente zum Download
- Formular Projektskizze (XLSX, 0,02 MB) Das Formular zum Ausfüllen und Zurückschicken
- Fördergrundsätze für den Metropolregion-Stettin-Fonds (PDF, 0,12 MB)
- Logo in CMYK-Variante (JPG, 0,19 MB)
- Logo in RGB-Variante (PNG, 0,02 MB)