MV-Schutzfonds Kultur
Die Landesregierung hat in der Corona-Krise bzw. unterstützt weiterhin Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst. Hatte der MV-Schutzfonds Kultur zunächst den Fokus auf die Zeit der Schließung von Einrichtungen und der massiven Einschränkungen von Kunst & Kultur gerichtet, so hat er Kulturschaffende und Träger anschließend gleichermaßen während der Phase der Wiedereröffnung und Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen sowie der Wiederaufnahme von Veranstaltungen unterstützt. Auch und gerade hierbei sollte er helfen, denn aufgrund der Hygiene- und Abstandsvorschriften war ein wirtschaftlicher Betrieb längst nicht immer möglich.
In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasste dieses Paket eine Unterstützung für verschiedene Adressaten und Bereiche, die sich in folgende Säulen wiederfinden:
Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
Säule 2: Träger gemeinnütziger Projekte in der Kulturförderung des Landes M-V
Säule 3: Freie Kulturträger außerhalb der Kulturförderung des Landes M-V, die gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind
Säule 4: Überbrückungsstipendien für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit
Säule 7: Refinanzierung von Eigenanteilen für Zuwendungen im Rahmen von Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen
Säule 8: Digitale Angebote der Politischen Bildung
Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
Zuwendungszweck: wird in den Fördergrundsätzen geregelt
Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, und Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)
Zuständig für die Verfahrensabwicklung ist die Abteilung Kultur. Die Säule 1 ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.
Säule 2: Träger gemeinnütziger Projekte in der Kulturförderung des Landes M-V
Zweck der Billigkeitsleistung: wird in den Fördergrundsätzen geregelt
Empfänger der Billigkeitsleistung: Träger, die für gemeinnützige Projekte während der Laufzeit eine Kulturförderung erhalten haben.
Beispiele (nicht abschließend): Usedomer Kunstverein, Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Burg Klempenow, Schloss Plüschow, Internationales Kleinkunstfestival, Müritzeum
Zuständig für die Verfahrensabwicklung (nicht öffentliche Träger) ist das Landesförderinstitut. Die Unterstützung ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.
Säule 3: Freie Kulturträger außerhalb der Kulturförderung des Landes M-V, die gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind
Zweck der Billigkeitsleistung: wird in den Fördergrundsätzen geregelt
Empfänger der Billigkeitsleistung: freie Träger, die für ihre gemeinnützigen Projekte während der Laufzeit keine Kulturförderung erhalten
Beispiele (nicht abschließend): Konzertverein Schwerin, Freie Theater
Zuständig für die Verfahrensabwicklung ist das Landesförderinstitut. Die Unterstützung ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.
Säule 4: Überbrückungsstipendien
Zuwendungsweck: Stipendien i. H. v. je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens. Näheres wird in den Fördergrundsätzen geregelt.
Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); Ausnahmen vom Erfordernis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse sind in Einzelfällen im Härtefall möglich.
Zuständig für die Verfahrensabwicklung ist das Landesförderinstitut. Die Unterstützung ist ausgelaufen.
Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt
Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten
Beispiele (nicht abschließend): Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin
Die Säule 5 ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.
Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit
Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt
Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten
Beispiele: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse
Die Säule 6 ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.
Säule 7: Refinanzierung von Eigenanteilen für Zuwendungen im Rahmen von Bundesprogrammen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen
Zuwendungszweck: Der Bund stellt im Rahmen verschiedener Programme für zahlreiche Genres und Bereiche Mittel zur Verfügung. Diese werden für den Kulturbereich dringend benötigt. Durch Landeszuwendungen aus Mitteln der Säule 7 des M-V Schutzfonds Kultur wird sichergestellt, dass die Inanspruchnahme der Bundesmittel nicht daran scheitert, dass Antragstellerinnen und Antragstellern aus Mecklenburg-Vorpommern die aufzubringenden Eigenanteile nicht zur Verfügung stehen. Näheres wird in den Fördergrundsätzen geregelt.
Die Zuwendungen werden bis zum bis 30.06.2023 verlängert und konnten bis zum 30.04.2023 beim Landesförderinstitut beantragt werden.
Säule 8: Digitale Angebote der Politischen Bildung
Zuwendungszweck: Träger der Gedenkstätten und der politischen Bildung müssen coronabedingt grundlegende Veränderungen ihrer Bildungsangebote im Hinblick auf die Digitalisierung vornehmen. Hierzu gehören neben den konkreten digitalen Angeboten auch der Aufbau einer digitalen Lern-Infrastruktur, z.B. über die Ausstattung mit Hardware; die Einrichtung von spezieller Software (z.B. für die Aufnahme, Archivierung und Präsentation von Zeitzeugeninterviews); die Erstellung von digitalen Lernmedien (u.a. Lern-Apps); oder die grundständige Überarbeitung oder Neuerstellung der Web-Auftritte inkl. zeitgemäßer Online-Services.
Zuwendungsempfänger: Träger der Gedenkstätten und der politischen Bildung
Antragstellung ist ganzjährig möglich. Kontakt und Antragsformular unter https://www.lpb-mv.de/foerderung/projekte-zur-politischen-bildung/