Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Ob Konzerte, Tanz, Opern, Festspiele oder Musicals – die meisten Kulturveranstaltungen konnten in den vergangenen Monaten wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro erhalten Veranstalterinnen und Veranstalter sowie die Künstlerinnen und Künstler nun eine Perspektive, denn ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen soll damit wieder ermöglicht werden.
Sonderfonds Kulturveranstaltungen
FAQ und Registrierung von Anträgen
Online-Plattform: sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Service-Hotline: 0800 6648430
E-Mail: service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Wirtschaftlichkeitshilfe gegen Finanzierungslücken
Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter den Wiederanlauf planen.
Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen
Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Mit dieser Hilfe werden Ausfall- oder Verschiebungskosten bezuschusst, sollte eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht stattfinden können. Die Ausfallabsicherung wirkt dabei ähnlich wie eine Versicherung. Sie sind im Veranstaltungsgewerbe üblich, derzeit werden sie jedoch für Pandemierisiken am Markt nicht angeboten.
Umsetzung durch die Länder
Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut (LFI M-V) im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Online-Plattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung der bundeseinheitlichen Beratungshotline.

