Kulturfördersonderprogramme

Das Land legt in jedem Jahr verschiedene Kulturfördersonderprogramme auf. Ziel ist es, die Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten Bereichen zu unterstützen und Schwerpunkte bei der Kulturförderung zu setzen. Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Projektträger, die von den Sonderförderprogrammen profitieren möchten, müssen einen gesonderten Förderantrag zum jeweiligen Kultursonderprogramm einreichen. Das Antragsformular steht auf dieser Seite unter den jeweiligen Informationen zum Kulturfördersonderprogramm zum Download zur Verfügung.

Ein historisches Buch liegt in einem Scanroboter, um digitalisiert zu werden, Foto: Till JunkerDetails anzeigen
Ein historisches Buch liegt in einem Scanroboter, um digitalisiert zu werden, Foto: Till Junker

Ein Scanroboter kann mehr als 1000 Seiten pro Stunde scannen.

Ein Scanroboter kann mehr als 1000 Seiten pro Stunde scannen.

Landesprogramm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern

Fördervolumen: 100.000 Euro

Innerhalb dieses Landesprogrammes können Projekte gefördert werden, bei denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor einer Beschädigung, dem Verlust oder der Vernichtung bewahrt bzw. ihre Erhaltung, dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit gewährleistet werden können.

In diesem Rahmen können Zuwendungen z. B. für Konservierungsmaßnahmen durch Reinigung oder Entsäuerung, für Verfilmung oder Digitalisierung, um Originale zu schonen sowie für Restaurierungen zur Wiederherstellung oder Verhinderung von Verlusten ausgereicht werden.

Zuwendungsempfänger können Einrichtungen sein, die sich um die Bewahrung des Kulturgutes kümmern, beispielsweise Bibliotheken, Archive, Museen sowie Kirchen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie. Bei der Antragstellung sind die gesonderten Ausschreibungshinweise zu beachten.

Landesprogramm Erinnerungskultur

Fördervolumen: 100.000 Euro

Mit dem Programm werden Investitionen im Bereich der Gedenkstättenarbeit gefördert. Mit diesen Mitteln sollen Träger von Gedenkstätten und historisch-politischer Bildungsarbeit unterstützt werden, Modernisierungen von Ausstellungen oder neue Ausstellungen umzusetzen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Einsatz sogenannter neuer Medien in der historisch-politischen Bildungsarbeit liegen. Ziel ist es, mit modernen Medien verstärkt Kinder und Jugendliche an die Thematik heranzuführen.

Zuständig für die Umsetzung dieses Programms ist die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Dort sind auch entsprechende Anträge einzureichen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In besonderen Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung möglich.

Antragsformulare und Ansprechpartner/in finden

Die Prüfung eines Antrages auf eine Sonderförderung durch das Land erfolgt unter zwei Gesichtspunkten. In der Kulturabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten werden die Anträge geprüft und beschieden. Die Fachreferate prüfen die Förderwürdigkeit, das Förderreferat prüft die Förderfähigkeit. Mit Förderwürdigkeit ist die inhaltliche Betrachtung eines Projektes gemeint. Unter dem Stichwort Förderfähigkeit prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob für ein Projekt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie Fördermittel ausgereicht werden können. Die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite ganz unten unter „Kontakt“.

Servicecenter Kultur: Beratung für Kulturschaffende

Deckblatt der Broschüre Fördermöglichkeiten für Kunst & Kultur in Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Deckblatt der Broschüre Fördermöglichkeiten für Kunst & Kultur in Mecklenburg-Vorpommern

Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende können Informationen zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln erhalten. Das Servicecenter Kultur ist bei der KULTUR LAND MV in Rostock angesiedelt und für das ganze Land zuständig. Neben persönlichen Beratungsgesprächen und Veranstaltungen in Rostock gibt es Sprechtage und individuelle Termine in den kreisfreien Städten und allen Landkreisen.

Kontakt: Martin Auer, Telefon: 0381 3676-5398 oder E-Mail: info@servicecenter-kultur.de.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
Katerina Schumacher
Investitionen
Telefon: 0385 588-18400
Kathrin Vatter
Musikschulen, Jugendkunstschulen, Nachwuchsförderwerk
Telefon: 0385 588-18406
Doris Kröpelin
Landesprogramm Sicherung Kulturgüter
Telefon: 0385-588 18423
Mathias Rautenberg
Museen, Heimatpflege und Immaterielles Kulturerbe
Telefon: 0385 588-18402
Florian Dittmer
Heimatpflege, Kulturerbe, Landesprogramme, Investitionen, Kulturelle Projekte des Vorpommernfonds
Telefon: 0385 588-18436

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Hinweise für Zuwendungsempfänger zur Kulturförderrichtlinie

Allgemeine Erläuterungen zum Verfahrender kulturellen Projektförderung nach der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich vom 24. Juli 2023 und Stichwortverzeichnis

28 Seiten/Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 1/2024

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

 

Formular für den Finanzierungsplan
Einzelantrag - Kulturförderrichtlinie