Künstlerstipendien


Künstlerhaus Lukas
Foto: Künstlerhaus Ahrenshoop e. V.
Künstlerhaus Lukas
Foto: Künstlerhaus Ahrenshoop e. V.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern möchte seit über 30 Jahren die künstlerische Entwicklung von bedeutenden und aufsteigenden Kulturschaffenden fördern. Grundlagen dieser Förderung sind die jährlichen Kunstankäufe und Künstlerstipendien. Neben der kulturellen Projektförderung, die vor allem Netzwerke und Institutionen unterstützt, soll die Einzelkünstlerförderung individuelle Vorhaben und/oder die künstlerische Entwicklung von allein agierenden Kulturschaffenden stärken. Die Förderungen sollen im Idealfall als Anstoß für weitere künstlerische Arbeiten mit landes-, bundes- und internationaler Strahlkraft verstanden werden.
Mit den Künstlerstipendien sollen künstlerische Einzelpersonen mit hervorragenden, innovativen künstlerischen Ideen, Konzepten, Techniken und Fertigkeiten gefördert werden. Die künstlerische Qualität wird durch eine Fachjury mit Expertinnen und Experten aller förderwürdigen Sparten bewertet. Die Sparten sind Bildende Kunst einschließlich Fotografie, Darstellende Kunst einschließlich Tanzperformance, Musik einschließlich Komposition, Literatur einschließlich Niederdeutsch. Spartenübergreifende Vorhaben und Kunstschaffende mit disziplinübergreifender Arbeitsweise werden ebenfalls wertgeschätzt und gefördert.
Arbeits-, Reise- und Aufenthaltsstipendien
Das Land vergibt Arbeitsstipendien in Höhe von max. 5.000 Euro und Reisestipendien in Höhe von max. 3.000 Euro. Zudem stehen Plätze für Aufenthaltsstipendien in Künstlerhäusern sowie über das internationale Austauschprogramm des Künstlerhauses Lukas in Ahrenshoop zur Verfügung. Die Stipendienplätze werden jährlich ausgeschrieben und über ein ordentliches Bewerbungsverfahren vergeben. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter „Publikationen und Dokumente“ veröffentlicht.
Die ausgefüllten Bewerbungsformulare und weiterführenden Nachweise sind per E-Mail an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern zu senden (Kuenstlerstipendium@wkm.mv-regierung.de). Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2026 (24:00 Uhr).
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Kulturschaffende, die sich um ein Stipendium bewerben möchten, müssen das ausgefüllte Bewerbungsformular digital einreichen. Der Eingang der Sendung im Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten muss bis zum angegebenen Termin erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen ebenfalls innerhalb der genannten Frist digital eingereicht werden. Eine Fachjury bewertet die eingereichten Stipendienbewerbungen. Nach der Auswahlentscheidung und Zustimmung der Kulturministerin werden alle Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiatinnen und Stipendiaten über die Ergebnisse ihrer Arbeit.