Kunst und Kultur öffnen Räume für kritische Auseinandersetzung

Landeskulturkonferenz tagte in Wismar

Nr.179/23  | 26.10.2023  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Am Donnerstag haben sich in Wismar auf der Landeskulturkonferenz über 250 Künstlerinnen, Künstler, Vertreterinnen und Vertreter von Kulturverbänden sowie engagierte Menschen aus der Kulturszene mit der Rolle der Kultur in Zeiten der Transformation auseinandergesetzt.

„Gerade in dieser schwierigen Zeit des Wandels und der großen Herausforderungen wie Krieg, Klimawandel und Energiekrise haben Kunst und Kultur eine besondere Bedeutung. Sie öffnen Räume, um sich mit kontroversen Themen auf künstlerische Weise auseinanderzusetzen“, sagte Kulturministerin Bettina Martin.

In ihrer Rede auf der Konferenz hat Ministerin Martin auf die neue Kulturförderrichtlinie des Landes und neue Fördermöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler hingewiesen. So habe man beispielsweise mit der Basisförderung ein Instrument geschaffen, das weniger Bürokratie und mehr Planbarkeit für Kunst- und Kulturschaffende erzeuge.

„Unser erklärtes Ziel ist es, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Land ist, in dem Künstlerinnen und Künstler kreativ arbeiten und sich einem breiten Publikum präsentieren können“, so Martin. „Die Förderung durch das Land schafft dabei die Sicherheit auch langfristige Projekte zu betreuen.“

Die Basisförderung richtet sich an Einrichtungen, die einen ganzjährigen laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen und umfasst maximal 48 Monate. Über die Basisförderung sind Aufgaben für Personal und Honorare, Ausgaben für Miete und Mietnebenkosten, Verwaltungsausgaben und Arbeitsmaterial zuwendungsfähig.

Ministerin Martin begrüßte auch die Etablierung von Basishonoraren in den einzelnen Kunst- und Kultursparten. Die Honorare finden bereits Erwähnung in der Kulturförderrichtlinie des Landes. „Eine gerechte Bezahlung - auch im Kulturbetrieb - ist uns wichtig“, sagte Martin zur Eröffnung der Landeskulturkonferenz. „Deshalb wenden wir verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler an, die in Projekten arbeiten, die durch das Land gefördert werden. Mecklenburg-Vorpommern ist hier Vorreiter in einem Prozess, der schon seit langem bundesweit diskutiert wird.“

Auch für bildende Künstlerinnen und Künstler besteht durch die Anerkennung von Ausstellungshonoraren als förderfähige Ausgabe eine zusätzliche wirtschaftliche Sicherheit. „Wir haben dafür gesorgt, dass mit einem Fördertopf von jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025, Ausstellungshonorare des Künstlerbundes und der Kunstvereine im Land entsprechend gefördert werden können“, sagte Martin.

In Vorträgen und zahlreichen Workshops wurden auf der Konferenz Herausforderungen und Chancen für die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern thematisiert.

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