Soziales Entschädigungsrecht

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Beispielfoto: Zwei Arme und Hände umfassen sich

Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Zum 1. Januar 2024 löst das SGB XIV das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG), Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen ab.

Fragen und Antworten zum Sozialen Entschädigungsrecht

Welchen Zweck erfüllen die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts?

Die vielen verschiedenen Leistungen sollen unter anderem dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen, Chronifizierungen zu verhindern und eine würdevolle Versorgung ermöglichen.

Warum wurde das Soziale Entschädigungsrecht novelliert?

Da die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen demografiebedingt stetig zurückgeht und die Zahl der anspruchsberechtigten Opfer einer Gewalttat demgegenüber tendenziell zunimmt, orientieren sich die Regelungen des neuen SGB XIV an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

Mit dem SGB XIV kommt es weitgehend zu Leistungsverbesserungen, unter anderem bei den Geld- und Teilhabeleistungen. Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen der Länder, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung bei der Kausalitätsprüfung wird insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugutekommen. Auch weiterhin werden Leistungen der Krankenbehandlung und bei Pflegebedürftigkeit erbracht. Bei außerordentlichen Bedarfen können Berechtigte besondere Leistungen im Einzelfall erhalten.

Wer hat Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts?

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben Opfer von Gewalttaten einschließlich Terroropfer, aber auch Menschen, die durch Ereignisse während des Zivildienstes, durch eine Schutzimpfung bzw. eine Maßnahme der Prophylaxe oder durch Auswirkungen beider Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden. In Anwendung des SGB XIV werden auch künftig Leistungen an Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz sowie nach dem Strafrechtlichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erbracht. Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende erhalten Leistungen, um die Folgen des schädigenden Ereignisses zu beheben, zu lindern oder auszugleichen.

Was, wenn ich bereits Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalte?

Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Durch gesetzliche Besitzstandsregelungen erhalten die Berechtigten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Flyer Soziales Entschädigungsgesetz

Informationsblatt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Gesetze

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)