Bildungs- und Teilhabepaket

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Mehrere Schulkinder laufen fröhlich auf die Kamera zu

© Monkey Business / Canva

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Kinder aus Familien, die Sozialgeld oder ggf. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen. Somit können die Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, auch, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. Die Übersicht zeigt, welche Leistungen beantragt werden können. Weitere Aufwendungen können im Einzelfall als Bedarf berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Was beinhaltet das Bildungspaket?

Mittagessen in Kita, Schule und Hort

Schüler/-innen bzw. Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder für die Kindertagespflege geleistet wird, wird ein Mittagessen ermöglicht, sofern eine Mittagsverpflegung in dem Leistungsangebot der Schule, der Kindertageseinrichtung, oder der Kindertagespflege enthalten ist. Sofern Schüler/-innen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einem Hort (Einrichtung nach § 22 SGB VIII) teilnehmen, gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist.

Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen.

Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch die schulgesetzlichen Lernziele erreicht werden können. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die tatsächlichen Kosten werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.

Schulbedarf und Ausflüge

Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt. Dieser Betrag wird seit 2020 im Rahmen des sogenannten Schuldbedarfspakets dynamisiert und fortgeschrieben.

Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch Dritte, werden die gesamten Aufwendungen für eine Schülerbeförderung übernommen, auch wenn die Schülerfahrkarte zu anderen Fahrten als nur für den Schulweg berechtigt. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Schülerbeförderung weitgehend über die Landkreise und kreisfreien Städte abgedeckt.

Kultur, Sport, Mitmachen

Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen werden für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft pauschal 15 Euro monatlich bereitgestellt, sofern tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit oder Unterricht in künstlerischen Fächern anfallen.

Wer setzt das Bildungspaket um?

Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt bzw. im Jobcenter den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungspaket.

Kontakt

Referat 310 - Sozialhilfe und Grundsicherung
Stefan Schinkitz
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Soziales und Integration
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19310