Integrationsfonds
Integrationsfonds – Projektförderung, so einfach geht‘s
Projekte, welche die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen fördern und dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden, können vom Land gefördert werden. Die entsprechende Richtlinie Integrationsfonds wurde veröffentlicht. Gültig ist sie von 2016 bis 2019. In diesem Zeitraum können die Anträge gestellt werden.
Wer Fördermittel wofür und wie beantragen kann, darüber informiert das Handout: Integrationsfonds – Projektförderung, so einfach geht‘s.
Ein Antragsvordruck lässt sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), der zuständigen Bewilligungsbehörde, herunterladen.