Integration und Zuwanderung
Integration geht uns alle an. Sie bedeutet, dass kulturelle und religiöse Vielfalt von einheimischer und zugewanderter Bevölkerung als Bereicherung anerkannt und gelebt werden. Integration ist ein dauerhafter Prozess der Verständigung über die gemeinsamen Grundlagen und Regeln des Zusammenlebens. Voraussetzung ist der Integrationswille auf beiden Seiten bei gegenseitiger Anerkennung und Respekt.
Politik, Verwaltung und Gesellschaft sind aufgerufen, sich dafür stark zu machen. Wichtig ist dabei eine enge Zusammenarbeit der Institutionen des Landes, der kommunalen Ebene und der Vereine und Verbände im Land.
Vielfalt fördern für eine moderne Integrationspolitik
Mecklenburg-Vorpommern bekommt ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.
Mit dem Gesetz soll eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und damit auch ein Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen im Land geschaffen werden.
Ideen oder Anregungen für das Gesetz? Hinweise bitte an poststelle@sm.mv-regierung.de senden.
Hinweise zum Gesetzesvorhaben
Informationen zum Gesetzesvorhaben
In der Koalitionsvereinbarung 2021 - 2026 für die 8. Legislaturperiode haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, „ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern [zu] schaffen“ (Ziffer 403).
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung gemäß § 4 Absatz 5 GGO II. Thematisch betroffenene Verbände und sonstige Organisationen können im Zuge dessen ihre Stellungnahmen einreichen.
Der Landesregierung ist es darüber hinaus ein besonderes Anliegen, Bürgerinnen und Bürger in das Gesetzgebungsvorhaben einzubinden.
Entwurf zum Download
Förderung der Integration
Grundlage für die Förderung der Integration auf Landesebene ist die Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wurde unter kommunaler Beteiligung und breiter Einbeziehung der Vereine und Verbände erarbeitet und im September 2019 veröffentlicht. Hier finden sich Ziele, Aufgaben und die Umsetzung integrativer Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, bei der Ausbildung, im Beruf, in Familien, in Gesundheitsprävention und medizinischer Versorgung sowie weiteren Bereichen der Gesellschaft.
Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin auf Zuwanderung, insbesondere im Bereich der Fachkräfte angewiesen sein. Erfolg als Zuwanderungsland wird es nur haben, wenn sich Zugewanderte von Anfang an willkommen fühlen und ihnen alle gesellschaftlichen Bereiche gleichberechtigt offenstehen.
Die Integrationspolitik in Mecklenburg-Vorpommern zielt auf die Teilhabe aller im Land lebenden Zugewanderten und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Wichtige Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit im Land wurden in den letzten Jahren geschaffen.
Migrationsberatung und -begleitung
In Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem flächengerechten Angebot der Migrationsberatung und -begleitung beginnend in der Erstaufnahmeeinrichtung, vier psychosozialen Anlaufstellen für traumatisierte Flüchtlinge, den regionalen Sprachmittlungsangeboten und den Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration ein breites Unterstützungsangebot entstanden.
Seit August 2016 werden durch den Integrationsfonds des Landes in Höhe von jährlich 1 Mio. Euro Integrationsprojekte zur Förderung des Zusammenlebens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort gefördert.