Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

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Zwei Männer arbeiten auf einem Baugerüst ©  Visoot Images/Canva

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Die Bewahrung der Sicherheit und der Gesundheit des Menschen bei der Arbeit ist das Kernziel des Arbeitsschutzes. Im Betrieb unterteilt sich der Arbeitsschutz in den baulichen, technischen, organisatorischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutz.

Die rechtliche Basis für ein sicheres und gesundes Arbeiten bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die das Gesetz konkretisierenden Verordnungen. Dabei ist unerheblich in welchem Tätigkeitsbereich oder wo die Personen arbeiten. Beispielsweise kann die Beschäftigung in einer Arbeitsstätte, im Freien oder auf einer Windenergieanlage auf See erfolgen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Er ist somit für das körperliche, geistige und soziale Wohlergehen der Beschäftigten in der Arbeitszeit verantwortlich. Um die Gesundheit zu bewahren sind die Betriebe gefahrenfrei oder nur mit vertretbaren Risiken einzurichten und zu betreiben. Dahin gehend beurteilt der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und ermittelt die resultierenden Schutzmaßnahmen.

Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Beschäftigte selbst ist verpflichtet für seine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen.

Das Schutzziel zur Sicherheit und Gesundheiterhaltung der Beschäftigten ist im Arbeitsschutzgesetz fixiert und durch Verordnungen sowie den Technischen Regeln näher bestimmt.

Beispielhaft sind die Verordnungen welche das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren aufgeführt:

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung - LärmVibrationsArbSchV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)

Seit dem vergangenen Jahr nimmt das Arbeiten von Zuhause, das sogenannte „Homeoffice“, einen sehr hohen Stellenwert im Arbeitsleben vieler Beschäftigter ein. Um den einhergehenden körperlichen und psychischen Gesundheitsgefährdungen frühzeitig entgegenzuwirken, hat das LAGuS eine Handreichung für die Gesunderhaltung der Beschäftigten und eine Checkliste für Arbeitgeber erarbeitet.

Alle Merkblätter und Handreichungen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Soziales und Gesundheit (LAGuS).

Kontakt

Referatsleiter 140 - Arbeitsschutz
Dr. Jörg Fietz
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Allgemeines
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19140