Mutterschutz

Neuregelung des Mutterschutzrechts

Schwangere Frau sitz am Schreibtisch © Getty Images/CanvaDetails anzeigen
Schwangere Frau sitz am Schreibtisch © Getty Images/Canva

© Getty Images/Canva

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Der Schutz schwangerer Frauen und junger Mütter ermöglicht dem Kind optimale Startchancen in das Leben.

Dabei ist einerseits die umfassende gesundheitliche Betreuung von großer Bedeutung, andererseits leisten auch Arbeitgeberseite und Staat ihre Beiträge dazu, um von der Mutter schädigende Belastungen fernzuhalten.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) bieten dafür die gesetzlichen Grundlagen. Sie sind nicht nur maßgeblich für Arbeitgeber und Personalvertretungen in Unternehmen, sondern dienen auch der Gesetzessicherheit für die werdende Mutter. Die gesetzlich verankerten individuellen oder generellen Beschäftigungsverbote vor der Geburt haben bereits im Arbeitsprozess die Aufgabe, die Schwangere z. B bei Umgang mit Gefahrstoffen zu schützen.

Darüber hinaus wird die Schwangere und stillende Mutter vor Gefahren, Gesundheitsschädigungen, Hitze und Kälte, Nachtarbeit und Überforderung geschützt. Der Kündigungsschutz und die Schutzfristen nach der Geburt sollen die Familie mit der neuen Situation vertraut machen und das Hinübergleiten in den Arbeitsalltag erleichtern.

Am 01. Januar 2018 ist ein neues Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Das neue Mutterschutzgesetz, das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, orientiert sich an der modernen Arbeitswelt, da sich die Erwerbstätigkeit der Frauen in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt hat.

Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren nun mehr Frauen, denn er gilt mit dem neuen Gesetz auch für Studentinnen und Schülerinnen.

Leitfaden zum Thema Mutterschutz

Einen kompakten Überblick über die wesentlichen Aspekte rund um den Mutterschutz bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Im "Leitfaden zum Mutterschutz" werden wichtige Regelungen zu Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. (Link zur Broschüre)

Die Broschüre enthält im Anhang das seit dem 01. Januar 2018 geltende Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen. Die Broschüre kann unter "Publikationen und Dokumente" eingesehen sowie heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Broschüre kann das Angebot des Bundesfamilienministeriums, das Serviceportal "Familien-Wegweiser", genutzt werden. Unter www.familien-wegweiser.de hält es viele Informationen zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familiengründung bereit.

Für konkrete Nachfragen rund um das Thema Mutterschutz stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an den vier Regionalstandorten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Kontakt

Referatsleiter 140 - Arbeitsschutz
Dr. Jörg Fietz
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Allgemeines
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19140