Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Leistungen der Sozialen Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Wer als Opfer einer Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die ursächlich auf ein schädigendes Ereignis zurückzuführen ist, hat Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Zu den schädigenden Ereignissen zählen nach dem SGB XIV neben körperlichen Gewalttaten auch psychische Gewalttaten. Hierbei muss es sich jedoch um ein vorsätzliches, rechtswidriges, unmittelbar gegen die freie Willensentscheidung einer Person gerichtetes schwerwiegendes Verhalten handeln.

Auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV, die im Einzelnen geregelt sind.

Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch ein Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland.

Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB XIV wird auf Antrag festgestellt.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten des LAGuS Soziales Entschädigungsrecht - LAGuS (mv-regierung.de) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) BMAS - Soziale Entschädigung.

Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem SGB XIV

Zu den Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem SGB XIV gehören:

  • Soforthilfe durch psychotherapeutische Frühintervention (Beratung, Betreuung und Behandlung) in den Traumaambulanzen,
  • Leistungen der Krankenbehandlung und bei Pflegebedürftigkeit,
  • Leistungen zur Teilhabe,
  • Besondere Leistungen im Einzelfall,
  • monatliche Entschädigungszahlungen,
  • Berufsschadensausgleich und
  • weitere Leistungen (zum Beispiel bei Blindheit oder die Übernahme der Kosten einer Überführung und Bestattung).

Traumaambulanzen

Von Gewalt betroffen zu sein - das ist eine Erfahrung, die bei vielen Menschen eine tiefe seelische Verwundung (ein psychisches Trauma) hinterlässt. Sie kann zu lebenslangen und schweren Beeinträchtigungen führen. Daher ist eine schnelle fachkompetente psychologische Betreuung und Behandlung nach einer Gewalttat sehr wichtig. Aus diesem Grunde hat das Sozialministerium im Jahr 2013 zusammen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) dem Beispiel anderer Bundesländer folgend den Aufbau von Traumaambulanzen initiiert. Hier erhalten Opfer von Gewalttaten ohne langes Warten auf einen Therapieplatz Soforthilfe. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Vierzehnten Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) durch das LAGuS oder andere Kostenträger.

Inzwischen stehen in vielen Regionen unseres Landes für Erwachsene und speziell auch für Kinder und Jugendliche Traumaambulanzen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Standorte und weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten des LAGuS.

Allgemeine Opferberatungsstellen

Auf Initiative des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern wurde im 6. Dezember 1996 der gemeinnützige Verein “Hilfe für Opfer von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern” e.V. in Rostock gegründet. In diesem Verein haben sich Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Verbände, Justiz, Kirche und Wirtschaft zusammengeschlossen, um die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern zu initiieren. Der Zweck des Vereins ist es, Opfern von Straftaten zu helfen sowie die regionale Zusammenarbeit der Opferhilfe zu stärken. Dazu errichtete der Verein 1997 die landesweit erste allgemeine Beratungsstelle für Betroffene von Straftaten, die den Standards des ado (Arbeitskreis der Opferhilfen in der Bundesrepublik Deutschland) entspricht. Dank der finanziellen und ideellen Unterstützung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns konnten in den folgenden Jahren weitere Beratungsstellen aufgebaut werden. Seit 2006 bzw. 2010 gibt es vier Beratungsstellen in unserem Bundesland, die durch Landes- und Eigenmitteln finanziert werden. Die Beratungsstellen in Rostock und Neubrandenburg befinden sich in Trägerschaft des Vereins der „Hilfe für Opfer von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern e.V., die Beratungsstelle in Greifswald in der Trägerschaft der Caritas in Greifswald und die Beratungsstelle Schwerin in der Trägerschaft des Sozial-Diakonischen Werkes - Evangelische Jugend. Das Beratungsangebot aller Opferberatungsstellen richtet sich an alle, die Opfer oder Zeugen einer Straftat geworden sind, aber auch an Angehörige, die vielfach auch die Folgen von Opferbetroffenheit zu spüren bekommen.

Weitere Informationen zu unserem Beratungs- bzw. Betreuungsangebot sowie zu unserer Arbeit finden Sie unter www.opferhilfe-mv.de.

Beratungsstellen in MV

Opferberatungsstellen in M-V

Opferhilfe Greifswald
Caritas- Regionalzentrum
Bahnhofstraße 16 - 17489 Greifswald
Telefon: 03834 7983 0 - fax: 03834 7983 123
E-Mail: opferberatung(at)caritas-vorpommern.de

Opferhilfe Neubrandenburg
Tilly-Schanzen-Str. 17 - 17033 Neubrandenburg 
Telefon: 0395 3511218
E-Mail: info.nb(at)opferhilfe-mv.de

Opferhilfe Rostock
Schröderstraße 22 - 18055 Rostock
Telefon: 0381 4907460 - fax: 0381 4907462
E-Mail: info(at)opferhilfe-mv.de

Opferhilfe Schwerin
Sozial-Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend
Evangelische Beratungsstelle
Wismarsche Str. 148 - 19053 Schwerin
Telefon: 0385 5507500 - fax: 0385 7582925 
E-Mail:  beratungsstelle(at)soda-ej.de

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Flyer Soziales Entschädigungsgesetz

Informationsblatt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Gesetze

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)

Sonstiges

Beratungslandschaft im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Neue Landkarte: Soziale Beratungsstellen – Ein Wegweiser für Bürgerinnen und Bürger

Stand: Januar 2019