Strahlenschutz

Gestein mit Warnung vor radioaktiven Material © Getty Images/CanvaDetails anzeigen
Gestein mit Warnung vor radioaktiven Material © Getty Images/Canva

© Getty Images/Canva

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Der Strahlenschutz zum Schutz vor ionisierender Strahlung umfasst alle Maßnahmen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im nicht kerntechnischen Bereich sowie beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen vor allem in Medizin, aber auch in Technik und Forschung.

Seit dem 01.01.2019 sind die (alte) Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung außer Kraft getreten. Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind nunmehr das Strahlenschutzgesetz und die (neue) Strahlenschutzverordnung. Das untergesetzliche Regelwerk in Form von Richtlinien, die noch auf dem ehemaligen Strahlenschutzrecht basieren, wird derzeit überarbeitet.

Eine zunehmend wichtige Rolle spielt auch die nichtionisierende Strahlung bei nichtmedizinischen (z.B. kosmetischen) Anwendungen. Der Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ist das Ziel der zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Verordnung (NiSV). Anzeigen nach NiSV sind unter Verwendung eines Musterformulars an die jeweils zuständige Behörde zu richten.

Kontakt

Referatsleiter 140 - Arbeitsschutz
Dr. Jörg Fietz
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Allgemeines
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19140