Die Rettungsmedaille

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Die Rettungsmedaille mit dem Landeswappen auf der Vorderseite

Die Rettungsmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Rettungsmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Ret­tungs­me­dail­le wird seit 1992 an Per­so­nen ver­lie­hen, die un­ter beson­ders schwie­rigen, mit eige­ner Lebens­gefahr verbundenen Umständen Menschen aus Lebens­gefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei ein besonderes Maß an Mut und Opfer­willigkeit gezeigt haben.

Die Verleihung der Rettungs­medaille kann an eine Person nur einmal erfolgen.

Ist die Rettungstat unter minderschwerer Lebensgefahr durchgeführt worden oder trotz opferwilligen Einsatzes erfolglos geblieben oder ist eine Rettungsmedaille bereits wegen einer früheren Rettungstat verliehen worden, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen.

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Rettungsmedaille ist der Minster für Inneres und Bau.