Die Rettungsmedaille

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Die Rettungsmedaille mit dem Landeswappen auf der Vorderseite

Die Rettungsmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Rettungsmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Rettungsmedaille wird seit 1992 an Personen verliehen, die unter besonders schwierigen, mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei ein besonderes Maß an Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben.

Die Verleihung der Rettungsmedaille kann an eine Person nur einmal erfolgen.

Ist die Rettungstat unter minderschwerer Lebensgefahr durchgeführt worden oder trotz opferwilligen Einsatzes erfolglos geblieben oder ist eine Rettungsmedaille bereits wegen einer früheren Rettungstat verliehen worden, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen.

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Rettungsmedaille ist der Minster für Inneres, Bau und Digitalisierung.