MV legt neuen Härtefallfonds auf zur Unterstützung von SED-Opfern

Von SED-Unrecht Betroffene in besonderen Notlagen erhalten Unterstützungsleistung

Nr.046/24  | 18.04.2024  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Aus einem Härtefallfonds des Landes können Betroffene von SED-Unrecht aus Mecklenburg-Vorpommern künftig in besonderen Notlagen eine Unterstützungsleistung erhalten. Eine entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten wird zum 1. Mai 2024 in Kraft treten.

Bürgerinnen und Bürgern des Landes, die nachweislich von SED-Unrecht betroffen waren und sich in einer akuten Notlage befinden, soll eine einmalige Unterstützungsleistung in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Im Ausnahmefall kann die Leistung bis zu 10.000 Euro betragen. Die Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Für das Verfahren beim Landesbeauftragten ist ein Beratungsgespräch verpflichtend. Der Härtefallfonds wurde für 2024 und 2025 jeweils mit 50.000 Euro ausgestattet.

Ministerin Bettina Martin, deren Haus die Richtlinie gemeinsam mit dem Landesbeauftragten erarbeitet hat:
„Auch fast 35 Jahre nach dem Mauerfall leiden viele Betroffene noch unter den Folgen des SED-Unrechts, das ihnen angetan wurde. Mit dem neuen Härtefallfonds schaffen wir nun eine Grundlage, um Betroffenen in einer Notlage eine Entschädigung und Unterstützung zu bieten. Dabei geht es nicht allein um die finanzielle Unterstützung, sondern auch um die Anerkennung, dass ihnen Unrecht geschehen ist. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir somit noch vor dem von der Regierungskoalition in Berlin angestrebten Bundesgesetz gehen. Wir tragen damit auch zur Aufarbeitung der Geschichte und den Repressionen in der DDR bei. Ich hätte mir gewünscht, dass der Bund – wie im dortigen Koalitionsvertrag angekündigt - eine für alle ostdeutschen Länder gemeinsame Lösung schafft. Doch wir wollen mit der notwendigen Hilfe in MV nicht weiter warten.“

Burkhard Bley, der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, sagte:

„Mit dem Härtefallfonds des Landes für von SED-Unrecht Betroffene haben wir nicht nur ein Instrument, um gravierende Notfälle zu lindern. In unserer Beratung werden wir die Betroffenen unterstützen, alle ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen und sie auch in weitere Hilfesysteme und spezifische Beratungsangebote vermitteln.“

Anfragen für Hilfeleistungen und Beratungen können bereits jetzt beim Landesbeauftragten eingereicht werden.
Beim Landesbeauftragten werden aktuell die Voraussetzungen für die Bearbeitung der Anträge und die Beratungsleistungen der Antragstellerinnen und Antragssteller geschaffen. Der Start der Beratungen wird im Laufe des Sommers erfolgen.

Informationen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Mecklenburg-Vorpommern und Kontakt zum Landesbeauftragten Herrn Bley erhalten Sie über:
https://www.landesbeauftragter.de/
oder telefonisch und per Email:
Tel: 0385 734006
Fax: 0385 734007
Email: post@lamv.mv-regierung.de

 

Hintergrundinformation zu bereits bestehenden Entschädigungsleistungen:

Die Anerkennung und Entschädigung von SED-Unrecht ist im Wesentlichen 1992 und 1994 in zwei SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen geregelt worden, die seitdem fortlaufend erweitert, verbessert und zuletzt 2019 auch entfristet wurden. So wurden z.B. die Rehabilitierungsmöglichkeiten für die Unterbringung in DDR-Spezialheimen erleichtert, die sogenannte Opferrente für ehemalige politische Häftlinge oder die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte erhöht und die Kriterien für den Zugang abgemildert sowie eine Leistung für Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen der Stasi eingeführt. Für eine Beratung zur Antragstellung auch für diese Gesetze und angrenzende Regelungen steht die Behörde des Landesbeauftragten zur Verfügung.

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