Informationen zum gestrandeten Buckelwal

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E-Mail für Bürgeranfragen zum gestrandeten Wal

Welche Lehren werden aus der Buckelwalstrandung gezogen?

Die jüngsten Buckelwal-Strandungen haben aus Sicht des Landes gezeigt, dass zukünftig klarere Strukturen und abgestimmte Verfahren benötigt werden. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich daher für einen länderübergreifenden „Runden Tisch Walstrandungen“ ein. Sein erklärtes Ziel ist ein gemeinsames Konzept mit klaren Zuständigkeiten, abgestimmten Abläufen und einer tragfähigen Koordinierungsstruktur. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) hat den Auftrag erhalten, bis zur Herbst-Umweltministerkonferenz (UMK) 2026 Vorschläge zum zukünftigen Umgang mit Walstrandungen vorzulegen.

Was wird für den Schutz der Meere unternommen?

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für mehr und wirksamere Ruhe- und Rückzugsräume ein, in denen sich Arten und Lebensräume ohne direkte Beeinträchtigungen durch menschliche Nutzung erholen können. Ziel ist es, mit zielgerichteten und wissenschaftlich fundierten Maßnahmen mögliche Risiken weiter zu minimieren.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits heute über eine sehr hohe Schutzgebietsdichte: Rund 50% der Küstenmeere stehen unter Schutz. Gleichzeitig wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen, von Renaturierung über Schutzgebietsbetreuung bis hin zur Widerherstellung von Seegraswiesen und Riffstrukturen, umgesetzt. Auch die Ausübung der Fischerei wird zum Schutz der Meeresökosysteme über spezielle Regelungen im Landesfischereirecht, die teilweise über die Regularien der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU hinausgehen, reguliert und überwacht. Beispielsweise wurden zum Schutz von Kegelrobben Modifikationen an bestimmten, in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns verwendeten Großreusen vorgeschrieben, um das Einschwimmen und mögliche Ertrinken der Meeressäuger zu verhindern. Meeresschutz findet bereits statt. Es gilt diesen in den kommenden Jahren weiter auszubauen und zu optimieren.

Wo hat sich der Buckelwal zwischen Freilassung und Strandung aufgehalten?

Woran ist der Buckelwal verstorben?

Aus den gewonnenen Daten des angebrachten Trackers lassen sich keine Rückschlüsse auf den Gesundheitsstand oder die Todesursache schließen. Zur weiteren Aufklärung könnten Verhaltens- und Umweltdaten beitragen, die zurzeit nur der Initiative vorliegen und dort ausgewertet werden. Parallel liefert die Obduktion des Buckelwals durch Dänemark weitere Erkenntnisse.

Nach bisherigem Kenntnisstand wurden weder äußere, noch innere Verletzungen festgestellt, die durch den Transport oder die Freilassung entstanden sein könnten. Weder im Maul, noch im Magen des Tieres wurden Fremdkörper gefunden. Es wurde eine Reihe von Proben entnommen, um auf mögliche Krankheiten und Viren zu testen. Die genaue Todesursache wurde bisher noch nicht ermittelt.

Warum wurde der Wal zunächst nicht gerettet?

Zu Beginn des Aufenthaltes des Wals in den verschiedenen Küstengewässern bestand nach Einschätzung der Expert:innen die Chance, dass sich der Wal sich aus schwierigen Konstellationen (Strandung, Aufsetzen) selbst befreien kann.

Das ist auch mehrfach gelungen. Durch die wiederholten Strandungen – insgesamt vier innerhalb kurzer Zeit – hatte sich der Zustand des Tieres massiv verschlechtert. Ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten kam zu diesem Zeitpunkt zu einem klaren Ergebnis: Eine Lebendrettung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich.

Diese Einschätzung wurde ausdrücklich auch von internationalen Expertengremien bestätigt.

Warum wurde dann doch ein Bergungsversuch ermöglicht?

Das wissenschaftliche Gutachten bleibt für das Land weiterhin eine maßgebliche Grundlage der Bewertung. Es kam zu dem klaren Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten einer Lebendrettung sehr gering sind und Eingriffe mit erheblichen Risiken für das Tier verbunden sein können. Zur Überraschung aller Experten hat der Wal aber wesentlich länger überlebt als angenommen – und als wohl jemals ein Wal in einer solchen Situation zuvor. Dies erforderte eine neue Bewertung der Situation.

Zu diesem Zeitpunkt wurde erstmals ein vollständig prüffähiges Konzept für einen Bergungsversuch vorgelegt. Dieses Konzept unterschied sich von bisherigen Überlegungen insbesondere dadurch, dass es auf einen minimalinvasiven Ansatz setzt und klare Maßnahmen zur Stabilisierung sowie veterinärmedizinischen Begleitung vorsieht. Auf dieser Grundlage wurde das Vorhaben rechtlich nach den Maßstäben des § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (Aufnahme eines verletzten Tieres) sowie unter Berücksichtigung des § 1 Tierschutzgesetz (Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen) intensiv geprüft.

Dabei gilt: Das Land kann eine solche Maßnahme nicht genehmigen, sondern lediglich prüfen, ob sie untersagt werden muss. Eine Untersagung wäre nur dann rechtlich möglich gewesen, wenn eindeutig festgestanden hätte, dass der Bergungsversuch dem Tier zusätzliche, nicht vertretbare Leiden zufügt, die in keinem Verhältnis zu einer möglichen – wenn auch geringen – Überlebenschance stehen.

Wie ist die Rechtslage bei der Walrettung?

Rechtsgrundlage für das aktuelle Vorgehen ist § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach kann jede Person ein verletztes oder hilfloses Tier aufnehmen, um es zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Bei besonders geschützten Arten – wie dem Buckelwal – besteht hierbei lediglich eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde hat in solchen Fällen keinen Genehmigungsspielraum, sondern lediglich drei Handlungsmöglichkeiten:

  • die Herausgabe des Tieres verlangen,
  • die Maßnahme untersagen oder
  • die Maßnahme dulden.

Nach rechtlicher Prüfung wurde entschieden, die Maßnahme zu dulden. Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahme liegt vollständig bei der privaten Initiative, die das Konzept vorgelegt hat. Das Land überwacht den Rettungsversuch; die Initiative stimmt alle Maßnahmen mit dem Land ab.

Hätte man den Wal nicht erlösen (z.B. einschläfern) müssen?

Auch diese Option wurde intensiv geprüft. Die bekannten und grundsätzlich anwendbaren Methoden kamen in nicht in Betracht. Alle Optionen hätten ein erhebliches Restrisiko beinhaltet, dass sie nicht unmittelbar wirken und das Tier dadurch zusätzlichen, erheblichen Leiden ausgesetzt würde. Vor diesem Hintergrund war entschieden worden, auf solche Maßnahmen zu verzichten. Durch die erfolgte Rettung hat sich die Frage auch erledigt.

Werden die vielen Nachrichten wahrgenommen?

Die zahlreichen Hinweise, Bekundungen von Sorge und auch kritischen Aufforderungen zum Handeln werden wahrgenommen.

Sie werden verstanden als Ausdruck der Besorgnis und der Anteilnahme am Schicksal des Wals. Die konkreten Hinweise auf Akteure und Methoden werden ausgewertet. Es ist beabsichtigt, alle Nachrichten zu beantworten. Angesichts von bisher an die 6.000 Nachrichten wird dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen.

Woher weiß man, dass der auf Anholt gestrandete Wal „Timmy/ Hope“ ist?

An dem Kadaver befand sich ein Ortungsgerät, dass von dänischen Tauchern im Beisein einer Tierärztin des Rettungsteams geborgen wurde. Die Seriennummer des Gerätes stimmt laut Angaben der Initiative mit der überein, die das Gerät trug, welches am Buckelwal während des Transports in der Barge angebracht worden war.

Dies wird als sicheres Indiz für die Identität des Tieres erachtet.