Informationen zum gestrandeten Buckelwal

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E-Mail für Bürgeranfragen zum gestrandeten Wal

Wo befindet sich der Wal jetzt?

Der Buckelwal befindet sich derzeit auf einer Untiefe am Ausgang der Kirchsee vor der Insel Poel.

Wie ist der aktuelle Zustand des Wals?

Der Wal ist verletzt und stark geschwächt. Es liegen Hautablösungen, Hinweise auf innere Verletzungen sowie weitere Schäden vor. Mehrfache Strandungen haben zusätzlich zu schweren körperlichen Belastungen geführt – darunter Atemprobleme und Kreislaufstörungen.

Warum kann man den Wal nicht bewegen oder zurück ins Meer ziehen?

Der Wal ist nicht transportfähig. Seine Haut ist extrem geschädigt und hochgradig empfindlich. Beim Versuch, das Tier zu bewegen oder Bergungsgeschirr anzulegen, besteht die reale Gefahr, dass sich die Haut großflächig ablöst.

Vereinfacht gesagt: Der Körper des Tieres würde die Belastung eines Transports nicht mehr aushalten. Ein solcher Versuch könnte zu schweren zusätzlichen Verletzungen führen.

Warum wurde der Wal zunächst nicht gerettet?

Zu Beginn des Aufenthaltes des Wals in den verschiedenen Küstengewässern bestand nach Einschätzung der Expert:innen die Chance, dass sich der Wal sich aus schwierigen Konstellationen (Strandung, Aufsetzen) selbst befreien kann. Das ist auch mehrfach gelungen. Durch die wiederholten Strandungen – insgesamt vier innerhalb kurzer Zeit – hatte sich der Zustand des Tieres massiv verschlechtert. Ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten kam zu diesem Zeitpunkt zu einem klaren

Ergebnis: Eine Lebendrettung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Diese Einschätzung wurde ausdrücklich auch von internationalen Expertengremien bestätigt.

Warum wurde dann doch ein Bergungsversuch ermöglicht?

Das wissenschaftliche Gutachten bleibt für das Land weiterhin eine maßgebliche Grundlage der Bewertung. Es kam zu dem klaren Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten einer Lebendrettung sehr gering sind und Eingriffe mit erheblichen Risiken für das Tier verbunden sein können. Zur Überraschung aller Experten hat der Wal aber wesentlich länger überlebt als angenommen – und als wohl jemals ein Wal in einer solchen Situation zuvor. Dies erforderte eine neue Bewertung der Situation.

Zu diesem Zeitpunkt wurde erstmals ein vollständig prüffähiges Konzept für einen Bergungsversuch vorgelegt. Dieses Konzept unterschied sich von bisherigen Überlegungen insbesondere dadurch, dass es auf einen minimalinvasiven Ansatz setzt und klare Maßnahmen zur Stabilisierung sowie veterinärmedizinischen Begleitung vorsieht. Auf dieser Grundlage wurde das Vorhaben rechtlich nach den Maßstäben des § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (Aufnahme eines verletzten Tieres) sowie unter Berücksichtigung des § 1 Tierschutzgesetz (Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen) intensiv geprüft.

Dabei gilt: Das Land kann eine solche Maßnahme nicht genehmigen, sondern lediglich prüfen, ob sie untersagt werden muss. Eine Untersagung wäre nur dann rechtlich möglich gewesen, wenn eindeutig festgestanden hätte, dass der Bergungsversuch dem Tier zusätzliche, nicht vertretbare Leiden zufügt, die in keinem Verhältnis zu einer möglichen – wenn auch geringen – Überlebenschance stehen.

Wie ist die Rechtslage bei der Walrettung?

Rechtsgrundlage für das aktuelle Vorgehen ist § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach kann jede Person ein verletztes oder hilfloses Tier aufnehmen, um es zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Bei besonders geschützten Arten – wie dem Buckelwal – besteht hierbei lediglich eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde hat in solchen Fällen keinen Genehmigungsspielraum, sondern lediglich drei Handlungsmöglichkeiten:

  • die Herausgabe des Tieres verlangen,
  • die Maßnahme untersagen oder
  • die Maßnahme dulden.

Nach rechtlicher Prüfung wurde entschieden, die Maßnahme zu dulden. Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahme liegt vollständig bei der privaten Initiative, die das Konzept vorgelegt hat. Das Land überwacht den Rettungsversuch; die Initiative stimmt alle Maßnahmen mit dem Land ab.

Könnte man den Wal erlösen (z. B. einschläfern)?

Auch diese Option wurde intensiv geprüft. Die bekannten und grundsätzlich anwendbaren Methoden kommen in der aktuellen Situation nicht in Betracht. Alle Optionen bergen ein erhebliches Restrisiko, dass sie nicht unmittelbar wirken und das Tier dadurch zusätzlichen, erheblichen Leiden ausgesetzt würde.

Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, zum jetzigen Zeitpunkt auf solche Maßnahmen zu verzichten.

Werden die vielen Nachrichten wahrgenommen?

Die zahlreichen Hinweise, Bekundungen von Sorge und auch kritischen Aufforderungen zum Handeln werden wahrgenommen.

Sie werden verstanden als Ausdruck der Besorgnis und der Anteilnahme am Schicksal des Wals. Die konkreten Hinweise auf Akteure und Methoden werden ausgewertet. Es ist beabsichtigt, alle Nachrichten zu beantworten. Angesichts von bisher an die 5.000 Nachrichten wird dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen.

Was ist jetzt wichtig?

Ein respektvoller Umgang miteinander. Viele Einsatzkräfte, Fachleute und Helferinnen und Helfer arbeiten unter hoher Belastung vor Ort. Drohungen oder persönliche Angriffe helfen weder dem Tier noch der Situation.

Stimmt es, dass das Skelett des Wals „verkauft“ wurde?

Nein, das ist falsch. Es gibt keinen Verkauf des Wals oder einzelner Teile. Nach dem Tod des Tieres soll der Walkörper wissenschaftlich untersucht werden. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, hängt nicht zuletzt von dem Erfolg des jetzigen Rettungsversuchs ab.