Drese: Rückübertragung des Landesjugendamtes ist entscheidender Fortschritt des neuen Kinderschutzgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern hat erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz. Die Grundlage des am (heutigen) Donnerstag vom Landtag beschlossenen „Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern“ bildet ein Präventionsverständnis, das über die bloße Abwendung von Kinderschutzfällen hinausgeht, indem die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt gestellt wird, hob Sozialministerin Stefanie Drese während der Debatte hervor.
„Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz schaffen wir ein festes Fundament für die Kinder- und Jugendhilfe im Land, um ein sicheres und gesundes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land zu ermöglichen“, so Drese. Es vereine Prävention und Intervention, stärke das Recht von Kindern auf Schutz und fördere die Zusammenarbeit aller im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure.
Als Kern des Gesetzes bezeichnete Drese die Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Landesverwaltung. Das Landesjugendamt sei der überörtliche Garant dafür, dass die kommunalen Jugendämter verlässlich unterstützt, die Qualitätsstandards in Einrichtungen eingehalten und die Bedarfe früh erkannt und strategisch adressiert werden.
“Diese Aufgaben können nur wirksam erfüllt werden, wenn die zuvor geteilte Zuständigkeit beendet und die Steuerung aus einer Hand erfolgt, klare Verantwortlichkeiten bestehen und fachliche Impulse direkt in die Landespolitik wirken“, begründete Drese den aus ihrer Sicht entscheidenden Fortschritt des Gesetzes.
Ein wichtiges Element zur Stärkung des Kinderschutzes in MV wird nach Aussage Dreses zukünftig auch die Zentrale Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt sein. „Sie wird Fachkräfte landesweit beraten und vernetzen, Erkenntnisse aus den Regionen bündeln, Standards und Empfehlungen entwickeln und Krisenhotspots früh sichtbar machen“, so die Ministerin.
Drese: „Ich bin überzeugt davon: Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Kinder- und Jugendhilfe als Strukturgesetz, weil es Zuständigkeiten klärt, als Entwicklungsgesetz, weil es Fachlichkeit stärkt und als Zukunftsgesetz, weil es Schutzsysteme wirksam macht.“
Für diese strukturelle Weiterentwicklung des neuen, gestärkten Landesjugendamtes stellt das Land zusätzliche 1,63 Millionen Euro bereit.



