Neue Pflegemedaille des Landes würdigt Verdienste von pflegenden Angehörigen
Vorschläge können bis 27. März eingereicht werden
Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Etwa 86 Prozent der Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, werden in Mecklenburg-Vorpommern im familiären Umfeld zu Hause gepflegt. Meist findet dieser Einsatz im Stillen statt und erfährt nicht die gebührende Wertschätzung.
„Die Landesregierung möchte die Menschen, die sich tagtäglich mit großem Engagement um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern, würdigen. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, eine Pflegemedaille für besondere Verdienste in der häuslichen Pflege sowie bei der Unterstützung pflege- oder unterstützungsbedürftiger Personen zu stiften, die in diesem Jahr erstmalig verliehen wird“, gab Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin bekannt.
„Die liebevolle und oft auch emotional und körperlich belastende Arbeit der pflegenden Angehörigen ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar und verdient höchste Anerkennung und Unterstützung. Mit der Pflegemedaille des Landes wollen wir Danke sagen und die Care-Arbeit, die zum großen Teil von Frauen geleistet wird, sichtbar machen“, hob Drese hervor.
Die Verleihung der Landes-Pflegemedaille findet am 12. Mai 2026 anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden im Goldenen Saal des Justizministeriums in der Landeshauptstadt Schwerin statt.
„Vorschläge können ab sofort bis zum 27. März 2026 eingereicht werden“, sagte Drese. „Wir freuen uns über möglichst viele Zusendungen, die per Brief oder E-Mail an das Sozialministerium gerichtet werden können.“
Voraussetzungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Pflegemedaille des Landes:
- Pflege oder Unterstützung von pflege- oder unterstützungsbedürftigen Menschen durch eine private Pflegeperson
- die Pflege- und Unterstützungstätigkeit
- darf nicht nur vorübergehend sein
- soll vorrangig im häuslichen Umfeld der privaten Pflegeperson erfolgen
- darf nicht hauptberuflich erbracht werden
- muss unentgeltlich sein
- soll zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht länger als ein Jahr zurückliegen
- die Inanspruchnahme von Hilfen durch Dritte bei einzelnen Verrichtungen, Leistungen aus der Pflegeversicherung oder die Erstattung von Auslagen der privaten Pflegeperson schließen eine Ehrung nicht aus
- die private Pflegeperson und die pflege- oder unterstützungsbedürftige Person müssen ihren ständigen Wohnsitz in MV haben
Vorschläge können formlos eingereicht werden von:
- jeder natürlichen Person,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften,
- den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,
- den Verbänden der gewerblichen Wohlfahrtspflege,
- dem Landesseniorenbeirat,
- dem Inklusionsförderrat,
- Selbsthilfegruppen,
- den Landesverbänden der Pflegekassen und Ersatzkassen,
- den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten
Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Der Vorschlag ist zu senden an das
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung 3, Referat IX 330,
Werderstraße 124,
19055 Schwerin
oder per E-Mail an pflegemedaille@sm.mv-regierung.de
Der Vorschlag muss folgende Angaben zur privaten Pflegeperson enthalten:
- Vor- und Familienname, Postanschrift, Geburtsdatum sowie
- eine Begründung des Vorschlags mit evtl. weiteren Angaben zur privaten Pflegeperson und einer Beschreibung der Tätigkeiten zur Pflege oder/und zur Unterstützung der pflege- oder unterstützungsbedürftigen Person



