Gesundheitsministerkonferenz setzt Impulse für Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und Gesundheitsschutz
Am (heutigen) Donnerstag endet die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder, die unter dem Vorsitz Niedersachsens in Hannover stattfand. Im Mittelpunkt standen neben den vom Bund geplanten Reformen verschiedene Initiativen, um Arztpraxen zu entlasten, den medizinischen Nachwuchs zu sichern und junge Menschen besser vor modernen Gesundheitsrisiken zu schützen.
So sprachen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren dafür aus, die Bürokratie in Arztpraxen deutlich zu entschlacken. Vorgeschlagen wurde unter Mitantragstellung von MV eine Erhöhung der Bagatellgrenze auf 300 Euro pro Arzt/Ärztin, Quartal und Krankenkasse. Damit ließe sich der unverhältnismäßig hohe Zeitaufwand bei Abrechnungsprüfungen, die sich zumeist lediglich auf niedrige Rückforderungsbeträge beziehen, spürbar reduzieren. Im gleichen Zuge solle zudem auch geprüft werden, inwiefern auf doppelte Datenerhebungen verzichtet und eine vollständige Digitalisierung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen möglich ist.
„Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, dass unser medizinisches Fachpersonal wertvolle Arbeitszeit mit überbordender Bürokratie verbringt. Jede Stunde, die nicht für Formulare und Doppelmeldungen aufgewendet werden muss, entlastet unsere Praxen enorm und kommt letztlich den Patientinnen und Patienten zugute“, erklärte Gesundheitsstaatsekretärin Sylvia Grimm, die Mecklenburg-Vorpommern in Hannover vertrat.
Unter dem Blickwinkel der ambulanten Versorgung hat Mecklenburg-Vorpommern außerdem einen eigenen Antrag zur Weiterbildungsförderung von Kinder- und Jugendmedizinern gestellt, der auf breite Zustimmung stieß. „Gerade vor dem Hintergrund der Krankenhausreform und der zunehmenden Ambulantisierung werden sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde an Bedeutung gewinnen. Dies betrifft vor allem die Fachgebiete wie die Pädiatrie, in denen es bereits jetzt verstärkt Versorgungsprobleme gibt“, erklärte Grimm.
Dennoch gebe es derzeit für die Kinder- und Jugendärzte noch eine Stellenbegrenzung für Weiterbildungen, die bei Hausärzten nicht existiert. „Hier streben wir eine Gleichstellung an, damit es nicht zu einer Verschärfung des Mangels kommt. Zumal die Pädiater für junge Patienten ja auch die hausärztliche Versorgung übernehmen“, hob Grimm hervor.
Selbst eingebracht hatte Mecklenburg-Vorpommern außerdem einen Antrag zu Nikotinbeuteln. „Tabakfreie Nikotinbeutel sind im Internet für Kinder und Jugendliche frei verfügbar. In bunten Farben und mit Geschmacksrichtungen wie Pfirsich oder Pina Colada versprechen diese Produkte einen für viele junge Menschen erstrebenswerten Lifestyle, verbergen aber zugleich die gesundheitlichen Risiken, die von Nikotinbeuteln ausgehen“, so Grimm. So liege der Nikotingehalt oft deutlich über dem herkömmlicher Tabakprodukte.
Derzeit fallen diese Beutel unter das Lebensmittelrecht, da sie keinen Tabak enthalten. Grimm: „Doch die Praxis zeigt, dass diese Einordnung an ihre Grenzen stößt, vor allem im Online-Handel und bei der Kontrolle der Verkaufsstellen vor Ort. Das angestrebte Schutzniveau für unsere Kinder und Jugendlichen wird so schlichtweg nicht erreicht. Die einhellige Zustimmung aller Länder auf ein Verbot im Tabakrecht hinzuwirken, ist ein starkes Signal für unsere gemeinsame Entschlossenheit beim Jugendschutz.“



