Kindeswohlgefährdungen: Drese sieht weiterhin hohen Handlungsbedarf beim Kinderschutz
5.501 Gefährdungseinschätzungen 2025 in MV – Land setzt auf verbindliche Zusammenarbeit und multiprofessionelle Strukturen
Die Zahl der Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist in Mecklenburg-Vorpommern 2025 nahezu unverändert hoch geblieben. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes führten die Jugendämter im vergangenen Jahr 5.501 Verfahren durch und damit eines weniger als 2024. In 938 Fällen wurde eine akute und in 763 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt.
„Jedes einzelne Verfahren steht für ein Kind oder einen Jugendlichen, bei dem es gewichtige Hinweise auf eine mögliche Gefährdung gegeben hat. Die nahezu unverändert hohe Zahl macht deutlich: Kinderschutz bleibt eine zentrale und dauerhafte Aufgabe. Wir müssen Risiken möglichst früh erkennen, Fachkräfte gut qualifizieren und dafür sorgen, dass alle beteiligten Stellen eng und verlässlich zusammenarbeiten“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin.
Danach gab es 2025 Gefährdungshinweise auf 549 Vernachlässigungen, 305 körperliche und 389 psychische Misshandlungen sowie in 53 Fällen auf sexuelle Gewalt. In weiteren 2.155 Verfahren wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber ein Hilfebedarf erkannt. „Kinderschutz bedeutet deshalb auch, Familien rechtzeitig Unterstützung anzubieten, bevor sich schwierige Situationen zuspitzen“, so Drese.
Das Land hat dafür in diesem Jahr erstmals mit einem eigenständigen Kinderschutzgesetz wichtige strukturelle Grundlagen geschaffen. Verankert darin sind unter anderem eine stärkere fachübergreifende Zusammenarbeit, verpflichtende Qualifizierungen von Fachkräften und Kinderschutzkonzepte für Träger von Einrichtungen, Diensten und Angeboten. Auch das Landesjugendamt wurde wieder in die Landesverwaltung überführt, um Bedarfe schneller zu erkennen und Maßnahmen aus einer Hand koordinieren zu können.
Für einen weiteren Ausbau des Kinderschutzes hat das Landeskabinett heute zudem einen Entschließungsantrag für den Bundesrat zum flächendeckenden Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen beschlossen. MV setzt sich darin für ein bundesweites Konzept und eine verlässliche, nachhaltige Finanzierung interdisziplinärer, kindgerechter Anlaufstellen ein.
„Kinder und Jugendliche, die Gewalt oder Missbrauch erfahren, brauchen einen Schutz, der nicht an Zuständigkeitsgrenzen endet. Gerade an den Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Medizin, Polizei, Justiz und weiteren Fachbereichen können Schutzlücken entstehen. Deshalb brauchen wir flächendeckend multiprofessionelle Strukturen, in denen die unterschiedlichen Expertisen zum Wohl der betroffenen Kinder zusammenwirken“, erklärte Drese.
Als Beispiel nannte die Ministerin das Childhood-Haus in Schwerin. Dort können medizinische, polizeiliche, juristische und sozialpädagogische Expertise miteinander verbunden und Hilfen kindgerecht koordiniert werden. Zugleich können Untersuchungen und eine mögliche Beweissicherung so gestaltet werden, dass zusätzliche Belastungen für betroffene Kinder möglichst vermieden werden. Der Antrag soll am 25. September 2026 im Bundesrat beraten und anschließend den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden.
Neben dem Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung setzt Mecklenburg-Vorpommern auf frühe Unterstützung von Kindern und Familien. Dazu gehören etwa die Anlaufstelle KipsFam für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien sowie die neu geschaffenen Kinder- und Familienzentren an Kitas. Sie verbinden Betreuung mit Beratung, Information und Unterstützung und erreichen Familien damit frühzeitig in ihrem vertrauten Umfeld.
„Der Einsatz für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine Daueraufgabe, die niemals beendet sein darf. Entscheidend ist, dass wir nicht erst handeln, wenn etwas passiert ist, sondern Strukturen schaffen, die Kinder frühzeitig schützen und Familien rechtzeitig Unterstützung geben“, betonte Drese.



