Presse

Aufarbeitung und Hilfe für ehemalige Heimkinder waren erfolgreich

Bilanz der Anlauf- und Beratungsstelle zum Ende des Fonds „Heimerziehung in der DDR“

Nr.255  | 11.12.2018  | SM  | Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Etwa 3.200 Betroffene von DDR-Heimerziehung haben über die Beratung der Anlauf- und Beratungsstelle bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Stasi-Unterlagen Leistungen des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ in Anspruch genommen. Auf der Landespressekonferenz am 11. Dezember 2018 zogen Sozialministerin Stefanie Drese, Landesbeauftragte Anne Drescher und der Leiter der Beratungsstelle Burkhard Bley zum Ende des Fonds eine Bilanz über die Arbeit der letzten sechseinhalb Jahre.

„Der Heimkinderfonds ist Ausdruck der staatlichen und gesellschaftlichen Anerkennung des Unrechts, das die Betroffenen erleiden mussten. Er hat vielen Opfern geholfen, ihre Sprache wieder zu finden und das Thema aus der Tabuzone zu holen. Das ist der Landesregierung und mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen. Die Zahlungen aus dem Fonds können das widerfahrene Unrecht nicht wieder gut machen. Sie können aber zumindest finanzielle Benachteiligungen mildern“, betonte Ministerin Drese.

„Der Fonds Heimerziehung war ein Erfolg. In bisher einmaliger Form bot er einen wirklich niedrigschwelligen Zugang und ermutigte viele Betroffene zu einer persönlichen Aufarbeitung“, sagte die Landesbeauftragte Anne Drescher.

„Andererseits haben sich allein bei uns über 400 Betroffene zu spät für den Fonds gemeldet. Diese Menschen haben einen großen Bedarf nach kompetenter Beratung. Wir möchten diese Betroffenen auch nach dem Ende des Fonds begleiten, auch wenn sie keine Leistungen erhalten können. Mit unseren begrenzten Kräften wird das leider nur noch sehr eingeschränkt möglich sein.“

„Den Betroffenen die Anerkennung des erlebten Unrechts auszusprechen und ihnen einen Weg in die persönliche Aufarbeitung zu öffnen, konnte eigentlich nur im persönlichen Gespräch gelingen. Daher sind wir sehr froh und auch stolz, dass wir über 3.000 von den insgesamt knapp 3.300 Gesprächen – das sind 94 Prozent – mit den Betroffenen persönlich führen konnten: in der Beratungsstelle oder fast 900 Gespräche aufsuchend vor Ort oder in der Häuslichkeit der Betroffenen“, sagte Beratungsstellenleiter Burkhard Bley.

Zwischen der Einrichtung des Fonds im Juli 2012 bis zum Meldeschluss am 30. September 2014 hatten sich allein für MV fast 4.000 Betroffene gemeldet. Neben unzähligen Auskünften, Vor- und Folgegesprächen wurden bis Ende 2017 durch die bis zu 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit knapp 3.300 Menschen die eigentlichen Erstberatungsgespräche geführt. In diesen Gesprächen standen die biografischen Berichte der Betroffenen, die Glaubhaftmachung ihrer Erfahrungen von Leid und Unrecht, die Vereinbarung von Leistungen und die persönliche Aufarbeitung im Mittelpunkt.

 

Hintergründe

In der DDR haben von 1949 bis 1990 etwa 500.000 Kinder und Jugendliche Einrichtungen der Jugendhilfe durchlaufen. Davon waren etwa 135.000 in Spezialheimen wie Jugendwerkhöfen untergebracht und sollten zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ umerzogen werden. Hochgerechnet auf die Bevölkerungszahl waren im heutigen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern etwa 60.000 Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen untergebracht, davon etwa 16.000 in den Spezialheimen. Beim Mitte 2012 bis Ende 2018 eingerichteten Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ hatten sich bis Meldeschluss 30.09.2014 insgesamt knapp 28.000 Betroffene angemeldet. Der Fonds Heimerziehung sollte die Folgen von Leid und Unrecht mildern, die Betroffene in Heimen der DDR erlebt haben und unter denen sie immer noch leiden. Bezogen auf die Gesamtzahl aller ehemaligen Heimkinder und trotz einer recht hohen Dunkelziffer von berechtigten Betroffenen, die sich nicht beim Fonds gemeldet haben, ist davon auszugehen, dass diese Kriterien für die weitaus meisten ehemaligen DDR-Heimkinder nicht zutreffen.

Leistungen des Fonds waren materielle Hilfen in Form von Sachleistungen zur Milderung der Folgen in Höhe von bis zu 10.000 Euro für Betroffene, die ihr erlittenes Unrecht und fortwirkende Folgen der DDR-Heimerziehung nachweisen oder glaubhaft machen konnten. Rentenersatzleistungen von bis zu 300 Euro pro Monat sollten ausgleichen, wenn rentenversicherungspflichtige Arbeiten in den Einrichtungen für den Rentenverlauf nicht anerkannt wurden.

Der Fonds Heimerziehung in der DDR wurde von den Errichtern, dem Bund und den ostdeutschen Ländern mit Berlin, anfangs mit 40 Millionen Euro ausgestattet und wegen des hohen Bedarfs später auf eine Summe von bis zu 364 Millionen Euro aufgestockt. Der Anteil von MV an der Gesamtsumme belief sich auf maximal fast 22 Millionen Euro.

Mit den etwa 3.200 bei der Anlauf- und Beratungsstelle in MV gemeldeten Betroffenen sind materielle Hilfen in Höhe von insgesamt über 30 Millionen Euro und Rentenersatzleistungen in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro vereinbart und umgesetzt worden.

Neuerscheinung

Burkhard Bley/ Sandra Pingel-Schliemann: „Pass dich an und fall nicht auf!“ Umerziehung in DDR-Spezialheimen. Geschichte und Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung. Mit Biografien von Zeitzeugen aus Mecklenburg-Vorpommern.

ISBN 9783933255556. Schutzgebühr 6 Euro.

Ab sofort erhältlich: www.landesbeauftragter.de/publikationen bzw. in der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten

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