Neue Sportinfrastrukturrichtlinie: Fast 13 Millionen Euro für Neubau und Sanierung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten
Mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert das Land den Neubau, die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Dafür stehen bis 2027 ELER-Fördermittel in Höhe von 12,9 Mio. Euro zur Verfügung, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Montag mit.
Die neue Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Sportinfrastrukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern (Sportinfrastrukturrichtlinie – SportinfrRL MV) vom 14. August 2025 ist am 1. September im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am (morgigen) 2. September 2025 in Kraft, sagte die Ministerin. Sportvereine und Kommunen können ihre Anträge für die EU-Förderung ab dann elektronisch beim Landesförderinstitut MV (LFI) unter https://online.agrarantrag-mv.de/startseite/ stellen.
„Mit dem nunmehr komplett digitalen Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfachen wir die Antragsstellung enorm und bauen im erheblichen Umfang Bürokratie ab“, betonte Drese. Wichtige Informationen und Vordrucke zum Antragverfahren können auf der Website des Landesförderinstituts (www.lfi-mv.de) eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Der Landessportbund werde die Vereine über das neue Verfahren gesondert informieren, so die Ministerin.
„Mit über 300.000 Mitgliedern in den Sportvereinen boomt der Sport in Mecklenburg-Vorpommern, da muss die Infrastruktur mithalten. Deshalb nutzen wir einen beträchtlichen Teil der ELER-Mittel zur Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen“, sagte Drese. Zusätzlich fördere das Sportministerium Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen auch mit Landesmitteln in Höhe von 1,3 Millionen Euro jährlich. „Damit stehen unseren Sportvereinen in den nächsten Jahren öffentliche Mittel im erheblichen Umfang zur Modernisierung und Erweiterung der Sportstätten zur Verfügung“, so Ministerin Drese.