Informationen zur Krebsregistrierung Mecklenburg-Vorpommern

Durch das Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Juli 2016 (KrebsRG M-V) wurden im Land die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Klinischen Krebsregisters nach bundesweit einheitlichen Regeln geschaffen. Das Klinische Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern dient der Erfassung, Prüfung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Erkrankungsdaten.

Der Flyer informiert über die Art und Weise der Registrierung, über die Erfassung der Daten sowie deren Weitergabe und Verarbeitung. Er gibt Hinweise zum Auskunfts- und Widerspruchsrecht und listet Ansprechpartner auf, die für alle Fragen der Betroffenen zur Verfügung stehen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die seit 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).  

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