Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet um „Leistungen, die im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Bereich dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienen“ zu würdigen.

Jede Ordensverleihung, auch die Verleihung einer höheren Ordensstufe, setzt dabei eine selbständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl voraus. Die Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bestimmt sich nach dem ihr zugrundeliegenden Maß an Gemeinsinn, Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Tragweite für das allgemeine Wohl.

Vorschlagsberechtigt sind nach Artikel 5 Abs. 1 des Ordensstatuts, die Ministerpräsidenten der Länder. Die Anregungen für eine Auszeichnung kann durch jedermann formlos an die Vorschlagsberechtigten gesandt werden.