Glücksspielwesen

Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern

Die Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) in Verbindung mit § 9 des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes (GlüStVAG M-V) erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis kann nur von einem Inhaber einer Veranstaltererlaubnis für Sportwetten nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 4 bis 4c GlüStV 2021 für den Betreiber beantragt werden. Anträge auf Erteilung einer Veranstaltererlaubnis für Sportwetten sind seit dem 01.01.2023 bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zu stellen. Nähere Informationen zum Erlaubnisverfahren für Sportwettveranstalter finden Sie hier:

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/sport-und-pferdewetten

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern ist bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Die zum Nachweis der Erlaubnisvoraussetzungen insbesondere nach § 4 Absatz 1 Satz 1 GlüStV 2021 in Verbindung mit den §§ 4 und 9 GlüStVAG M-V einzureichenden Antragsunterlagen sowie ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: