Das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes

Seit 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes.

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sog. 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.

Nähere Informationen zu häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der GEG-Registrierstelle beim Deutschen Instituts für Bautechnik

https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle