Das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes
Seit 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes.
Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sog. 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
Publikationen und Dokumente
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 08. August 2020; geändert am 16. Oktober 2023
- Landesverordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (GEG-Durchführungslandesverordnung - GEG-DLVO M-V) vom 27. Juni 2022
- Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-Kostenverordnung - GEGKostVO M-V) vom 27. Juni 2022
Erfüllungserklärung (ausdruckbar)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der GEG-Registrierstelle beim Deutschen Instituts für Bautechnik
https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle