Marktüberwachung

Die Marktüberwachung ist ein gemeinsames europäisches Anliegen. Ziel der Marktüberwachung ist, dass nur mit den Anforderungen der Union konforme Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellt werden. Sie soll das Verbrauchervertrauen in mit einer CE-Kennzeichnung versehene Produkte und den fairen Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt stärken.

Am 16. Juli 2021 trat die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten vollständig in Kraft. Die Verordnung enthält Marktüberwachungsbestimmungen für die im Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.

Zeitgleich trat das Marktüberwachungsgesetz vom 9. Juni 2021 in Kraft, das nationale Durchführungsbestimmungen zur Marktüberwachungsverordnung enthält.

Im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung liegt die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten und energieverbrauchsrelevanten Produkten.