Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten
Marktüberwachung von Ökodesign und EU-Energielabel
ÖKODESIGN und EU-ENERGIELABEL: Zwei Instrumente der europäischen Umwelt- und Energiepolitik, die einander ergänzen.
ÖKODESIGN steht für die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Die Hersteller, Händler, Importeure sowie Verbraucherinnen und Verbraucher finden die gesetzlichen Grundlagen dazu in der Ökodesign-Rahmenverordnung der EU [Verordnung (EU) 2024/1781]. Für die Ökodesign-Rahmenverordnung wird sehr oft die Abkürzung ESPR (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation) verwendet. Die Senkung von Treibhausgasemissionen durch Steigerung der Energieeffizienz wird als ein vorrangiges umweltpolitisches Ziel betrachtet. Darüber hinaus sind im Ökodesign Anforderungen wie z. B. Funktionsbeständigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie der CO2- und Umweltfußabdruck für die ökologische Nachhaltigkeit relevant. Aktuell sind die Ökodesign-Anforderungen für eine ganze Reihe von Produktgruppen in 29 EU-Durchführungsverordnungen geregelt. (z.B. Lichtquellen, Umwälzpumpen, Haushaltswaschmaschinen und –trockner, Kühlschränke, Ventilatoren, Heizgeräte)
Das EU-ENERGIELABEL ist eine Energieverbrauchskennzeichnung, die Kundinnen und Kunden über bestimmte Produkteigenschaften informiert, wie beispielsweise über die Energieeffizienz, Geräusch- und Treibhausgasemissionen, die durch den Betrieb eines Produkts entstehen. Die gesetzliche Grundlage ist die EU-Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369. Mit dem Energielabel beabsichtigen die EU-Länder eine Verschiebung des Marktes hin zu energieeffizienten Produkten. Die Kundinnen und Kunden profitieren vom EU-Energielabel, denn es bringt mehr Transparenz für ihre Kaufentscheidungen.
In Deutschland überwachen die Länder den Markt (inkl. Online-Markt) hinsichtlich der Ökodesign- und Energielabelanforderungen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) bestimmen die Aufgaben der Marktüberwachung und beschreiben das Verfahren der Ausführung. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Inneres und Bau die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Ökodesign und EU-Energielabel.
Kontakt
Kontaktstelle Marktüberwachung energieverbrauchsrelevante Produkte
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wird sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. In dieser Funktion unterstützt die BAM die Wirtschaft, die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher.



