Beglaubigungen, Apostillen und Legalisationen

Um eine deutsche Urkunde im Ausland nutzen zu können, benötigt sie in der Regel eine Legalisation durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes. Vor dieser Legalisation muss die Urkunde zumeist durch eine deutsche Behörde beglaubigt werden (§ 14 Konsulargesetz).

Ein vereinfachtes und international anerkanntes Verfahren ist die Ausstellung einer „Haager Apostille“. Diese ist für viele Länder anstelle der klassischen Legalisation ausreichend. Voraussetzung ist, dass das Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Ist dies der Fall, entfällt durch die Haager Apostille das Erfordernis der Legalisation im Zielland, das Verfahren wird also abgekürzt.


Zuständigkeit

Urkunden aus dem Justizbereich sind vom Justizministerium oder den Präsidenten der Landgerichte zu beglaubigen.

Für alle anderen öffentlichen Urkunden aus Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Inneres und Bau zuständig. Für folgende Urkunden gelten Zusatzanforderungen:

  • Urkunden, die von Kommunen ausgestellt wurden, müssen vom zuständigen Landrat oder Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Stadt vorbeglaubigt werden.
  • Urkunden aus anderen Ministerien (außer Justiz) sind von den jeweiligen Fachministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeit vorzubeglaubigen.


Wie Sie vorgehen

Weitere Informationen zu der zuständigen Behörde, der Notwendigkeit einer Vorbeglaubigung und den erforderlichen Kontaktdaten finden Sie in den Informationsblättern unten auf der Webseite


Gebühren für Beglaubigungen im Ministerium für Inneres und Bau M-V

20,00 € für eine einzelne Urkunde.

15,00 € pro Urkunde, wenn mehrere Urkunden vom gleichen Antragsteller gleichzeitig beglaubigt werden können.


Antrag stellen

Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihre Urkunde beglaubigen zu lassen:

1. Per Formular:

  • Nutzen Sie unser Antragsformular (Hier).
  • Legen Sie dem Antrag die Original-Urkunde bei.

2. Formlos:

Senden Sie Ihren Antrag formlos, aber mit den folgenden Angaben:

  • Verwendungsland
  • Original-Urkunde
  • Ihre vollständigen Absenderangaben

Anschreiben an:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern 
Apostillen/Beglaubigungen 
Alexandrinenstraße 1 
19055 Schwerin

Die beglaubigten Urkunden werden Ihnen per Post (inkl. Gebührenbescheid) zurückgesandt. 

Hinweis:
Bitte fragen Sie innerhalb der ersten 10 Tage nicht nach dem Stand der Bearbeitung, um Verzögerungen zu vermeiden.


Eilbearbeitung
In Ausnahmefällen, z. B. bei besonderer Eilbedürftigkeit, kann nach vorheriger telefonischer Absprache ein Termin im Ministerium in Schwerin vereinbart werden. 

Kontakt:
Frau Jeannette Klinder 
Telefon: 0385 588-12215 
E-Mail: Beglaubigung@im.mv-regierung.de