Härtefallkommission
Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges achtköpfiges Gremium aus dem Bereich der Kirchen, der Flüchtlingsorganisationen, der Wohlfahrtsverbände, der kreisfreien Städte und Landkreise sowie der Landesregierung.
Die Härtefallkommission prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dem nach den allgemeinen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz keine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden kann, die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen. Der Ausländer muss grundsätzlich den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen selbst sichern können; hiervon ist bei unverschuldeter Bedürftigkeit abzusehen.
Wird ein Härtefallersuchen an das Innenministerium gestellt, so entscheidet dieses, ob eine Anordnung gegenüber der Ausländerbehörde zu treffen ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen oder zu verlängern. An die Entscheidung des Innenministeriums ist die Ausländerbehörde gebunden.
Stellt die Härtefallkommission kein Härtefallersuchen an das Innenministerium, kann sie beschließen, der Ausländerbehörde eine Empfehlung zur Ermessensausübung zu geben. Diese ist für die Ausländerbehörde jedoch nicht bindend.