Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten

Marktüberwachung, Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind in der EU frei handelbar. An dieses Recht sind aber auch bestimmte Pflichten geknüpft. Die Marktüberwachung kontrolliert, ob Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung die europäischen Harmonisierungsvorschriften einhalten oder ob von ihnen eine Gefährdung für Gesundheit, Sicherheit oder andere wichtige Schutzgüter ausgeht.

Die CE-Kennzeichnung wird an denjenigen Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller nach der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) eine Leistungserklärung ausstellen muss. Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung.

Wer kontrolliert und was wird kontrolliert?

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Überwachung von harmonisierten Bauprodukten bei den Bundesländern. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder führen Stichprobenkontrollen vor Ort durch – zum Beispiel in Baumärkten, im Baustoff-Fachhandel oder beim Zoll. Grundlage für diese aktive Marktüberwachung ist das Marktüberwachungsprogramm und jährliche Durchführungsbestimmungen.

Zunächst kontrollieren die zuständigen Behörden der Länder formal, ob harmonisierte Bauprodukte mit einer rechtskonformen Leistungserklärung vertrieben werden und eine CE-Kennzeichnung mit korrekten und vollständigen Angaben tragen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zuständige Marktüberwachungsbehörde für harmonisierte Bauprodukte.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Referat 640 - Bautechnik und Marktaufsicht
Kontaktstelle Marktüberwachung harmonisierte Bauprodukte
Telefon: 0385 588-12642

Wenn sich bei den Kontrollen ein Verdacht auf materielle Abweichungen ergibt – das heißt, wenn die Marktüberwachungsbehörden der Länder Grund zu der Annahme haben, dass die tatsächlichen Leistungen eines Produkts von denen in der Leistungserklärung abweichen – geben sie die weitere Bearbeitung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde ab.

Das DIBt übernimmt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder folgende Aufgaben:

  • die zentrale Koordinierung der Marktüberwachung,
  • die Organisation von Produktprüfungen, einschließlich der Bewertung der Prüfergebnisse und der Risikobewertung,
  • die Durchführung von Verfahren bei Verdacht auf einen materiellen Mangel (siehe oben),
  • die fachliche Beratung der Länder und
  • die Durchführung von Fortbildungen.