Musterfeuerwehrhaus
Projekt Musterfeuerwehrhaus (MFH) – Verlauf und aktueller Stand
Das Projekt „Musterfeuerwehrhaus Mecklenburg-Vorpommern“ verfolgt das Ziel, ein standardisiertes, seriell herstellbares und kosteneffizientes Feuerwehrgerätehaus zu entwickeln, das einfach abgerufen und umgesetzt werden kann. Grundlage ist die enge Zusammenarbeit zwischen Innenministerium (IM) mit seinem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK), den Feuerwehrverbänden, der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) sowie externen Partnern. Mit diesem Projekt haben alle Partner bundesweit Neuland beschritten. Projekte ähnlicher Art endeten stets mit der Bereitstellung von Raumplänen oder dem Entwurf von Plänen, welche dann zur Verfügung gestellt wurden. Das neue Projekt zeichnet sich dadurch aus, dass ein bereits entworfenes Feuerwehrhaus bis zu 58-mal normiert durch Gemeinden abgerufen werden kann und durch ein rahmenvertraglich gebundenes Bauunternehmen in serieller Weise errichtet wird.
Bisheriger Projektverlauf
Phase 1 (2021): Konzeption und Raumplanung
Zunächst wurde ein DIN-gerechter Raumplan für ein zweistelliges Feuerwehrhaus erstellt. Dabei sollten Planungsleistungen zentral erstellt und den Kommunen kostenfrei bereitgestellt werden, um Planungsfehler zu reduzieren, Verfahren zu beschleunigen und Kosten zu senken. Der Raumplan wurde erstellt, abgestimmt und veröffentlicht.
Phase 2 (2023–2024): Neustart und Vergabeverfahren
Mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 50 Mio. € konnte das Projekt neu ausgerichtet werden: Neben der Planung sollte nun auch der standardisierte Bau von Feuerwehrhäusern erfolgen. Ziel war ein Rahmenvertrag mit einem Bauunternehmen über die Errichtung von bis zu 58 Häusern. Ein erstes Vergabeverfahren (Generalunternehmerlösung für Planung und Bau) musste nach einer gerichtlichen Entscheidung zunächst gestoppt werden. Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Begründung einer gemeinsamen Vergabe. Das Verfahren wurde zurückversetzt.
Phase 3 (ab 2025): Anpassung des Verfahrens
Das Verfahren wurde grundlegend angepasst: Trennung von Planung und Bau, Architektenleistung bis Leistungsphase 2 (Entwurfsplanung), eine anschließende Ausschreibung der Bauleistungen sowie die gemeinsame Weiterentwicklung des Projektes durch den Architekten und das Bauunternehmen. Nach einem mehrstufigen Verhandlungsverfahren wurde am 16.03.2026 der Zuschlag an ein Bauunternehmen erteilt. Der aktuelle Preis für ein Musterfeuerwehrhaus liegt bei rund 1,09 Mio. € (Brutto).
Weiteres Verfahren
Nach Zuschlagserteilung wird die gemeinsame Detailplanung durch Planer und Bauunternehmen erstellt (ca. 3 Monate), gefolgt von der Freigabe der finalen Entwürfe durch das Innenministerium (voraussichtlich Mitte 2026). Anschließend werden die Kommunen durch das Innenministerium über den Start des Verfahrens informiert. Die Kommunen können anschließend ein Musterfeuerwehrhaus beim Planer schriftlich abrufen. Bei diesem Abruf ist die gewünschte Variante des Gebäudes anzugeben und die Verpflichtung des Abrufberechtigten beizufügen, dass er sämtliche Leistungen beim vom Land beauftragten Bauunternehmen abruft. Der Abruf der Musterfeuerwehrhäuser ist ab Juli 2026 vorgesehen. Die vertraglich geregelte Baukapazität liegt bei bis zu 10 Häusern pro Jahr. Der Planer stellt die Koordination zwischen der Gemeinde und den Bauunternehmen sicher. Er ist der zentrale Einstiegspunkt in das Verfahren. Die Gemeinden sind bereits über ihre zu erledigenden Vorarbeiten informiert worden. Dazu gehören z.B. das Herstellen des Baurechts, die Bindung eines Planers für die Außenanlagen und die Herstellung eines baureifen Baugrunds inkl. Bodengutachten. Nach Vertragsschluss der Gemeinde mit dem Planer und dem Bauunternehmen per Einzelvertrag wird der Bauantrag durch den Planer und den Brandschutzplaner vorbereitet und gestellt. Nach Erteilung der Baugenehmigung geht das Projekt in die Verwirklichungsphase.
Kosten
Neben den reinen Baukosten muss jede Gemeinde einen Mehrfachverwendungszuschlag für die Nutzung der Planungen entrichten, welcher sich pro Objekt auf 1.942,15 € beläuft. Zusätzlich hat die Gemeinde für die Aufbereitung der Unterlagen und für die Erstellung der Bauantragsunterlagen einen Betrag in Höhe von 5.355,00 € an den Planer und in Höhe von 702,10 € an den Brandschutzplaner zu entrichten.
Für die Gesamtbetrachtung ist davon auszugehen, dass der Gemeinde für die Herstellung der Außenanlagen weitere Kosten entstehen werden, die von Bedingungen vor Ort abhängig sind.
Die Folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Kosten für die Gemeinde | Beträge (inkl. USt) |
| Baukosten Musterfeuerwehrhaus | 1.085.875,00 € |
| Kosten für den Planer - Mehrfachverwendung der Planungen | 1.942,15 € |
| Kosten für den Planer - Baugenehmigung | 5.355,00 € |
| Kosten für den Brandschutzplaner | 702,10 € |
| Summe: | 1.093.874,25 € |
Finanzierung und Verfahren
Ausgangslage
Mit Beschluss der Landesregierung im Jahr 2023 wurden 50 Mio. € aus dem Landeshaushalt für das landesweite Feuerwehrgerätehausprogramm bereitgestellt. Die Mittel werden über Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) vergeben und bilden die Grundlage für die Umsetzung sowohl von Musterfeuerwehrhäusern (MFH) als auch von konventionellen Bauvorhaben.
Finanzierung
Für die Musterfeuerwehrhäuser stehen insgesamt 35 Mio. € sowie zusätzliche 5,5 Mio. € aus regulären SBZ-Mitteln zur Verfügung. Damit kann die vollständige Baukapazität von 58 Musterhäusern aus dem Rahmenvertrag ausgeschöpft werden. Für konventionelle Feuerwehrgerätehäuser wurden bereits in den vergangenen beiden Jahren weitere 15 Mio. € bereitgestellt, mit denen 32 Einzelvorhaben für Sanierung, Erweiterung und Neubau von Feuerwehrhäusern ausgewählt wurden.
Antrags- und Auswahlverfahren
Die Antragsfrist für Musterfeuerwehrhäuser endete am 31.10.2024. Insgesamt gingen 73 fristgerechte Anträge ein, von denen 58 Vorhaben ausgewählt wurden und mit einer SBZ gefördert werden. Damit orientiert sich die Förderung direkt an der maximalen Umsetzungszahl im Rahmenvertrag, der bis zu 58 abrufbare Musterfeuerwehrgerätehäuser vorsieht.
Fördersystematik
Die Förderung erfolgt zur Beschleunigung der Verfahren und zur Erleichterung für alle beteiligten Verwaltungsseiten - unabhängig von den tatsächlichen Baukosten - als Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage pauschalierter Baukosten je Stellplatz. Grundlage dafür ist eine pauschalierte Berechnung: Zwei Stellplätze mit jeweils 600.000 € werden mit der Förderquote gemäß RUBIKON multipliziert. Daraus ergeben sich die Förderbeträge von 600.000 € (grün), 720.000 € (gelb), 780.000 € (orange) oder 900.000 € (rot).
Weiteres Verfahren
Ab Ende März/Anfang April 2026 werden den ausgewählten Kommunen sogenannte Inaussichtstellungen übergeben. Wie in der Bewilligung von SBZ seit vielen Jahren üblich, erfolgt die Auswahl und Bewilligung in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst werden aus der Gesamtzahl der Antragstellungen genauso viele Inaussichtstellungen ausgewählt, wie Geld zur Förderung verfügbar ist. Nach Übergabe der Inaussichtstellung hängt es lediglich noch davon ab, dass die Gemeinde die erforderlichen weiteren Entscheidungen trifft und die geforderten Unterlagen innerhalb einer gewissen zeitlichen Frist zuliefert. Nach vollständiger Vorlage aller erforderlichen Nachweise ergeht dann die rechtsverbindliche Bewilligung durch einen entsprechenden SBZ-Förderbescheid. Die Inaussichtstellungen enthalten deshalb Hinweise zu den nachzureichenden Unterlagen. Erste Zuwendungsbescheide werden für Mitte 2026 erwartet.
Fazit
Das Programm stellt einen zentralen Baustein zur Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur dar. Durch die Kombination aus standardisierten Musterlösungen und ergänzender Förderung konventioneller Vorhaben wird sowohl eine schnelle Umsetzung als auch die Berücksichtigung individueller Bedarfe der Kommunen gewährleistet. Durch die serielle Bauweise entstehen Kostenvorteile gegenüber einzeln geplanten und gebauten Gebäuden.
Das Projekt MFH hat sich von einer reinen Planungsinitiative zu einem landesweiten standardisierten Bauprogramm entwickelt. Trotz vergaberechtlicher Herausforderungen konnte ein rechtssicheres und praxistaugliches Modell etabliert werden. Ab Mitte 2026 beginnt die konkrete Umsetzung in den Kommunen mit dem Ziel, Feuerwehrinfrastruktur schneller, wirtschaftlicher und qualitativ einheitlich bereitzustellen.
Nähere Informationen finden sich in den nachfolgenden Links
- Entwurf_Abrufschreiben.docx (DOCX, 0,02 MB)
- 2025-118_ÜP-01_ÜbersichtsplanV1.1_2026-02-09.pdf (PDF, 0,09 MB)
- 2025-118_ÜP-02_Übersichtsplan V1.2_2026-02-09.pdf (PDF, 0,11 MB)
- 2025-118_ÜP-03_Übersichtsplan V2_2026-02-09.pdf (PDF, 0,11 MB)
- 2025-118_ÜP-04_Übersichtsplan V3.1_2026-02-09.pdf (PDF, 0,11 MB)
- 2025-118_ÜP-05_ÜbersichtsplanV3.2_2026-02-09.pdf (PDF, 0,09 MB)
- 2025-118_V-01_Variante1_EG_2026-02-25.pdf (PDF, 0,13 MB)
- 2025-118_V-01_Variante2_EG_2026-02-25.pdf (PDF, 0,13 MB)
- 2025-118_V-01_Variante3_EG_2026-02-25.pdf (PDF, 0,13 MB)
- Auswahlkriterien Musterfeuerwehrhaus (PDF, 0,01 MB)
- Checkliste Musterfeuerwehrhaus (DOCX, 0,03 MB)
- Bewertungsmatrix Bauzustand Feuerwehrhaus (XLSX, 0,01 MB)
- Leistungsbeschreibung Bau MuFeuH 27.10.2025.pdf (PDF, 0,34 MB)


