Breitbandausbau

Kaum eine technologische Innovation hat die Welt so stark beeinflusst wie das Internet. Es ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken und wirkt sich auf fast alle Lebensbereiche aus. Durch die Möglichkeiten, die das Internet mit sich bringt, haben sich Arbeitsabläufe und die Anforderungen an die technische Ausstattung in nahezu jeder Branche verändert. Auch für die private Nutzung ergeben sich immer wieder neue Nutzungsmöglichkeiten: vom Informationsaustausch, über internetbasierte Angebote, wie Onlineshopping und -banking, bis hin zu Streamingdiensten für Musik und Videos.

Da immer mehr analoge Angebote durch Internetdienste ersetzt werden und besonders in den letzten Jahren die Nutzung von Home-Office-Arbeit und Videokonferenzen stark gestiegen ist, wachsen die Datenraten stetig und es werden immer größere Bandbreiten benötigt. Des Weiteren schaffen größere Bandbreiten auch neue Möglichkeiten der Nutzung, wie z.B. den Einsatz von Virtual Reality für die Herstellung technischer Bauteile.

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine zukunftsfähig ausgebaute digitale Infrastruktur deshalb ein wichtiger Standortfaktor. Ein Glasfaseranschluss erhöht deutlich die Attraktivität für Wohnraum und Unternehmensstandorte, um trotz überwiegend ländlich geprägter Struktur und dünner Besiedlung auch morgen noch gut angebunden zu sein. Ziel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist aus diesen Gründen eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet „bis an jede Milchkanne“.

Geförderter Breitbandausbau

Um eine flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, wird ein gut ausgebautes und leistungsfähiges Glasfasernetz im ganzen Land benötigt. Insbesondere die ländlichen Bereiche haben derzeit noch einen großen Aufholbedarf gegenüber den Städten. Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte muss viel Geld in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden. Gleichzeitig gibt es aber nur wenige potenzielle Kundinnen und Kunden, die ein Angebot nutzen könnten. Dadurch ist der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen in diesen Bereichen nicht wirtschaftlich umsetzbar und eine staatliche Förderung notwendig.

Um für alle Teile der Bevölkerung die Versorgung mit einer ausreichenden Datenrate zu ermöglichen, hat der Bund deshalb im Jahr 2015 ein Förderprogramm (das sogenannte Weiße-Flecken-Programm) ins Leben gerufen. Mit diesem soll die vollständige Erschließung von unterversorgten Gebieten (mit weniger als 30 Mbit/s vorhandener Internetversorgung) mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur finanziert werden.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung unterstützt gemeinsam mit dem Breitbandkompetenzzentrum des Landes die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des Bundesförderprogramms.

Der Bund hat bisher mehr als 9,1 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt, wovon rund 1,32 Milliarden Euro für den Ausbau der „Weißen Flecken“ nach Mecklenburg-Vorpommern gehen. Damit profitiert Mecklenburg-Vorpommern besonders stark von der Förderung. Das Land steuert zudem rund 713 Millionen Euro als Kofinanzierung des Landes sowie für den kommunalen Eigenanteil im Wege einer Vorfinanzierung bei. Damit stehen insgesamt rund 2 Milliarden Euro für den Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern hat beim geförderten Ausbau von Anfang auf die Versorgung mit Glasfaser gesetzt.

Zusätzlich zur Versorgung der „Weißen Flecken“ mit schnellem Internet können seit 2021 auch die sogenannten „Grauen Flecken“ gefördert ausgebaut werden: Das sind Anschlüsse, an denen Internet mit mindestens 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s verfügbar ist. Damit ermöglicht der Bund die Nachrüstung dort, wo es zwar eine Mindestversorgung gibt, diese aber nicht den heutigen Ansprüchen an leistungsfähiges Internet genügt. Auch für dieses Programm plant Mecklenburg-Vorpommern eine größtmögliche Beteiligung und wird die Bundesmittel mit Mitteln aus dem Landeshaushalt kofinanzieren.

Ab 2023 wird die Förderung noch einmal ausgeweitet: dann startet die zweite Stufe der Graue-Flecken-Förderung und die beihilferechtliche Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, oberhalb derer ein Anschluss derzeit nicht gefördert werden darf, entfällt. Der Bund hat für die künftige Förderung gerade seine Gigabitstrategie veröffentlicht.

Ansprechpartner im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung finden Sie unter:

E-Mail: Breitband-Mobilfunkausbau-MV@im.mv-regierung.de
Telefon: 0385 588-11340
Sprechzeiten: von Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 15.30 Uhr sowie am Freitag zwischen 09.00 und 14.00 Uhr

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