Frauen und Gleichstellung


Gleichstellung als Staatsziel
© Jeanette Dietl - Fotolia
Gleichstellung als Staatsziel
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In der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns ist die Gleichstellung von Männern und Frauen als Staatsziel verankert: "Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung" (Art. 13 Verfassung Mecklenburg-Vorpommern).
Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern und zu gewährleisten, ist sie als Querschnittsaufgabe sämtlicher Ressorts der Landesregierung festgeschrieben. Die jeweiligen gleichstellungspolitischen Schwerpunkte haben die Ressorts im Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgezeigt.
Entsprechend des Gleichstellungsgesetzes des Landes werden in jeder Dienststelle, in der eine Personalvertretung oder ein Richterrat zu wählen ist, eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gewählt. Sie unterstützt die Dienststelle bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer.
Im Jahr 2025 finden wieder Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen der Landesverwaltung statt. Wenn Sie auf die nachfolgenden Links klicken, finden Sie alle wichtigen Dokumente.
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Fragen und Antworten zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Zeitplanerrechner zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Bestellung Wahlvorstand zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Bekanntmachung des Wahlvorstandes zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster für Wahlhelferinnen zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Wahlausschreiben zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Nachfrist zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Wählerinnenverzeichnis Deckblatt zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Wählerinnenverzeichnis zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Wahlvorschlag zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Wahlvorschlag Anlage Unterstützerinnen zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Zustimmungserklärung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Kandidatinnenliste zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Stimmzettel zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Anforderung Wahlunterlagen zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Erklärung Briefwahl zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Wahlablauf Briefwahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Wahlumschläge zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Auszählungszettel zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Wahlniederschrift zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Benachrichtigung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Benachrichtigung Dienststellenleitung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Schreiben Personalrat zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Sitzungsniederschrift zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Muster Übergabeprotokoll zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten MV
Zudem finden Sie auf der ->Homepage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern Informationen und Hilfen zu den Wahlen im Bereich Schule.
Alle zwei Jahre findet eine Fachtagung für die Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung statt. Im Jahr 2024 widmete sich die Veranstaltung dem Thema „Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz – Was tun?“. Die Vorträge und die Ergebnisse des World-Cafés finden Sie auf dieser Seite unter Publikationen und Dokumente/Sonstiges. Die im Rahmen der Veranstaltung gezeigte Ausstellung und das Informationsmaterial, wie Handreichungen, Flyer und Poster wurden vom Bündnis „Gemeinsam gegen Se-xismus“ zur Verfügung gestellt und sind über den folgenden Link zugänglich: Gemeinsam gegen Sexismus.
In den Kreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden Gleichstellungsbeauftragte gemäß den §§ 41, 118, 142 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich tätig. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zusammen und haben sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen.
Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns setzt sich für ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen den Geschlechtern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen ein und will die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben weiter verbessern. In der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 wurde die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsziel festgeschrieben: sowohl in den Operationellen Programmen "Europäischer Sozialfonds für Mecklenburg-Vorpommern" (ESF) und "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern" (EFRE) als auch im "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern" (ELER). Dies erfolgt einerseits durch die Anwendung von Gender Mainstreaming bei der Programmerarbeitung, -umsetzung und -evaluation.
Andererseits werden spezifische Maßnahmen ergriffen, die der Teilung am Arbeitsmarkt entgegenwirken und dazu beitragen, die Potenziale von Frauen und Männern für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Entwicklung des Landes zu nutzen. Solche Maßnahmen zielen z. B. auf die Erhöhung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen, in der Wissenschaft und in der Wirtschaft sowie in Führungspositionen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben ab.
Der Landesfrauenrat MV e.V. ist Mitglied im Begleitausschuss zu den EU-Strukturfonds und dem EPLR. Mit den Fachstellen in seiner Trägerschaft KVL.MV (Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV) und IMPULS MV (Regionalstellen zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt) wird dieser Prozess landesweit unterstützt.
Gleichstellung bei Bildung und Ausbildung
In der Gesellschaft herrschen noch immer tradierte Rollenmuster vor: Frauen werden typische Eigenschaften wie fleißig, fürsorglich, hilfsbereit und gefühlvoll zugeschrieben. Jungen dagegen erfahren nach wie vor, dass "Mann" Haupternährer der Familie sei sowie karrierebewusst, leistungsorientiert, stark und cool zu sein habe. Diese klischeebelasteten Geschlechterrollen werden in der Familie gefestigt, durch Medien bestärkt und auch in der Schule in Form des "heimlichen Lehrplanes" vermittelt.
Statistiken belegen, dass Mädchen die besseren schulischen Leistungen erbringen. Doch dies spiegelt sich nicht in ihrer beruflichen Entwicklung wider. Im Berufsfindungsprozess reduzieren Mädchen ihre Berufswahl überwiegend auf zehn sogenannte frauentypische Berufe wie Verkäuferin, Bürokauffrau oder Friseurin. Damit haben sie weniger Aufstiegsmöglichkeiten, weniger Arbeitsplatzsicherheit und ein geringeres Einkommen. Dies wiederum hat im späteren Lebensverlauf zur Folge, dass Frauen häufiger von Altersarmut betroffen sind als Männer. Jungen hingegen beziehen soziale oder erzieherische Berufe wie Altenpfleger oder Erzieher kaum in ihre Berufswahl ein oder trauen sich nicht, diese als typische Frauenberufe geltenden Tätigkeiten zu wählen. Um dieses von Geschlechtsrollenstereotypen geprägte Berufswahlverhalten aufzubrechen, wurden verschiedene Projekte wie zum Beispiel das Berufsorientierungsprojekt "Berufe haben (k)ein Geschlecht" initiiert. Darüber hinaus werden von der Landesregierung die Koordinierung des bundesweiten Girls' Day - Mädchenzukunftstages in Mecklenburg-Vorpommern und des JungsTag MV unterstützt.
Gleichstellung in Hochschule und Wissenschaft


Ein roter Damenschuh, ein Diplom und ein Doktorhut, Symbolfoto für Bildung, Gleichberechtigung und Frauenpower
Gina Sanders - Fotolia
Ein roter Damenschuh, ein Diplom und ein Doktorhut, Symbolfoto für Bildung, Gleichberechtigung und Frauenpower
Gina Sanders - Fotolia
In Mecklenburg-Vorpommern erlangen seit Jahren mehr Frauen als Männer einen Hochschulabschluss. Bei Promotionen und Habilitationen sind Frauen jedoch stark unterrepräsentiert. Zudem ist die Fächerauswahl von Studentinnen und Studenten je nach Geschlecht unterschiedlich und v. a. bei Frauen sehr eingeschränkt. So studieren Frauen vergleichsweise selten technische oder naturwissenschaftliche Fächer. Auch in Spitzenpositionen der Wissenschaft, sowohl bei Professuren als auch bei der Besetzung von Gremien, ist der Frauenanteil verhältnismäßig gering.
Um den Frauenanteil in Führungspositionen von Wissenschaft und Wirtschaft zu erhöhen, werden an fünf Hochschulen des Landes Studentinnen und Hochschulabsolventinnen vom hochschulübergreifenden Projekt "Karrierewege für Frauen in Wissenschaft und Wirtschaft in MV" bei der Vorbereitung einer Promotion und Habilitation sowie beim Berufseinstieg in die Wissenschaft oder Wirtschaft unterstützt. Im Landeshochschulgesetz ist u. a. geregelt, dass an den Hochschulen die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gefördert wird. Es wurden Frauenförderpläne entwickelt, darüber hinaus haben sich die Hochschulen des Landes in den Zielvereinbarungen 2011-2015 erneut dazu verpflichtet, die Unterrepräsentanz von Frauen zu korrigieren. Gewählte Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen setzen sich für die Umsetzung dieses Gleichstellungsauftrages ein. Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit und besseren Vereinbarkeit von Studium oder Lehre und Forschung mit Familie und Privatleben, deren Qualität an einigen Hochschulen bereits zertifiziert wurde, erleichtern Müttern und Vätern das Studieren und Arbeiten an den Hochschulen des Landes.
Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik


Two transfused patients lying on a medical bed in hospital ward
WavebreakmediaMicro - Fotolia
Two transfused patients lying on a medical bed in hospital ward
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In der Medizin wurden in den letzten Jahren verstärkt Erkenntnisse über das unterschiedliche Erleben von Krankheit und Gesundheit sowie den unterschiedlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit zwischen Frauen und Männern festgestellt und diskutiert. Abgesehen von den geschlechtsspezifischen Unterschieden hinsichtlich der körperlich-biologischen Bedingungen sind auch die gesundheitlich relevanten Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen und Männern nicht gleich und wirken sich entsprechend unterschiedlich aus. Daher ist es notwendig, Gesundheit geschlechterdifferenziert zu betrachten, das betrifft sowohl die Beschreibung der Daten als auch deren Interpretation. Nur so können Handlungsfelder beschrieben und geschlechtersensible Gesundheitskonzepte entwickelt werden.
Um eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik zu erreichen, wurde als beratendes Gremium auf Initiative der Landesregierung die Steuerungsgruppe "Gender und Gesundheit" berufen. Sie soll Entscheidungsprozesse und Maßnahmen der Landesregierung begleiten sowie Impulse für wichtige Neuerungen und Entwicklungen setzen.
Die Landesregierung hat auf der Grundlage der aktuellen Gleichstellungskonzeption im Jahr 2009 eine Steuerungsgruppe „Gender und Gesundheit“ eingerichtet, in der Fragen einer geschlechtergerechten Gesundheitspolitik thematisiert werden. Diese Steuerungsgruppe will dazu beitragen, im Gesundheitswesen, aber auch in der Gesundheitspolitik den Blick für geschlechtsspezifische Bedürfnisse und Problemlagen zu schärfen. Sie ist Bindeglied zwischen den Expertengruppen und der Landesregierung und damit ein wichtiges Beratungsgremium für eine geschlechtergerechte Gesundheitspolitik. Die steuerungsgruppe tagt in Form des Arbeitskreises Gender und Gesundheit.
Gleichstellungspolitisch aktive Vereine und Verbände
Frauenvereine und Frauenverbände sind ein Forum und der organisatorische Rahmen für einen Gedankenaustausch von Frauen über ihre Lebenslage, ihre Probleme und gemeinsamen Interessen. Ihr Ziel ist es, die Interessen von Frauen zu bündeln und in gesellschaftliche und vor allem politische Entscheidungen einzubringen. Der mitgliederstärkste Verein in Mecklenburg-Vorpommern ist der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. Er ist als Dachverband für gegenwärtig 49 Vereine und Verbände die wichtigste Kraft für die Gleichstellungspolitik im Land.
In der Umsetzung von Zielen der Frauen- und Gleichstellungspolitik gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Landesregierung. Beispiele sind die Aktionen zum Thema "Frauen und Gesundheit", die Unterstützung von Frauenvereinen im ländlichen Raum und Gender Mainstreaming in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Die Geschäftsstelle des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gefördert.
Um die Vereine bei der Lösung ihrer Aufgaben und Ziele zu unterstützen, kann das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales auf der Grundlage von Förderrichtlinien Projekte und Maßnahmen unterstützen.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte


Mann und Frau auf Waage.Symbol für Gleichheit
Gina Sanders - Fotolia
Mann und Frau auf Waage.Symbol für Gleichheit
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Der Gleichstellungsauftrag der Gemeinden ergibt sich aus Art. 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und Einwohnerinnen sowie die Landkreise gemäß § 118 Abs. 1 KV M-V hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.
Sie nehmen Querschnittsaufgaben wahr, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung berühren können. Verwaltungsintern wirken die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten darauf hin, dass die gleichstellungspolitischen Interessen der weiblichen Beschäftigten der Behörde, in Bereichen in denen sie unterrepräsentiert sind, gewahrt werden.