Frauen und Gleichstellung

Gleichstellung von Mann und FrauDetails anzeigen
Gleichstellung von Mann und Frau

Gleichstellung als Staatsziel

Gleichstellung als Staatsziel

In der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns ist die Gleichstellung von Männern und Frauen als Staatsziel verankert: "Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung" (Art. 13 Verfassung Mecklenburg-Vorpommern). Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).

Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern und zu gewährleisten, ist sie als Querschnittsaufgabe sämtlicher Ressorts der Landesregierung festgeschrieben. Die jeweiligen gleichstellungspolitischen Schwerpunkte haben die Ressorts im ->Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgezeigt.

Entsprechend des Gleichstellungsgesetzes des Landes  werden in jeder Dienststelle, in der eine Personalvertretung oder ein Richterrat zu wählen ist, eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gewählt. Sie unterstützt die Dienststelle bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer. In den Kreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden Gleichstellungsbeauftragte gemäß den §§ 41, 118, 142 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich tätig. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zusammen und haben sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen.

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft

Gleichstellung bei Bildung und Ausbildung

Gleichstellung in Hochschule und Wissenschaft

Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik

Gleichstellungspolitisch aktive Vereine und Verbände

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Frauenvereine und Frauenverbände sind ein Forum und der organisatorische Rahmen für einen Gedankenaustausch von Frauen über ihre Lebenslage, ihre Probleme und gemeinsamen Interessen. Ihr Ziel ist es, die Interessen von Frauen zu bündeln und in gesellschaftliche und vor allem politische Entscheidungen einzubringen. Der mitgliederstärkste Verein in Mecklenburg-Vorpommern ist der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. Er ist als Dachverband für gegenwärtig 49 Vereine und Verbände die wichtigste Kraft für die Gleichstellungspolitik im Land.

In der Umsetzung von Zielen der Frauen- und Gleichstellungspolitik gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Landesregierung. Beispiele sind die Aktionen zum Thema "Frauen und Gesundheit", die Unterstützung von Frauenvereinen im ländlichen Raum und Gender Mainstreaming in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Die Geschäftsstelle des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gefördert.

Um die Vereine bei der Lösung ihrer Aufgaben und Ziele zu unterstützen, kann das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales auf der Grundlage von Förderrichtlinien Projekte und Maßnahmen unterstützen.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Publikationen und Dokumente

Gesetze

Gesetz zur Reform des Gleichstellungsrechts (Gleichstellungsreformgesetz)

Richtlinien

Förderrichtlinie für frauenpolitische Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft

 Anträge werden durch das LAGuS bearbeitet (ab dem 15.2.18).

Richtlinie A.4.1.

Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Publikationen

Handlungsleitfaden zum Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Der vorliegende Handlungsleitfaden zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern soll vor allem für die Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst des Landes eine Hilfestellung für ihre tägliche Arbeit sein und als Nachschlagewerk dienen.

Stand: Juli 2020

Frauen und Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern

Die gedruckte Broschüre kann beim Landesfrauenrat MV bestellt werden.

Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern n der Amts- und Rechtssprache
Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtssprache

Der vorliegende Leitfaden zeigt, mit welchen unterschiedlichen Möglichkeiten die sprachliche
Gleichstellung in der Amtssprache einfach und verständlich umgesetzt werden kann.

Engagiert vor Ort – Aktiv für die Gesellschaft
Engagiert vor Ort – Aktiv für die Gesellschaft

Studie zum Stand der Gewinnung von Frauen für politische Mandate in Mecklenburg-Vorpommern.

Sonstiges

Liste aller Gleichstellungsbeauftragten

Stand: Januar 2021

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

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Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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