Frauen und Gleichstellung


Gleichstellung als Staatsziel
© Jeanette Dietl - Fotolia
Gleichstellung als Staatsziel
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In der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns ist die Gleichstellung von Männern und Frauen als Staatsziel verankert: "Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung" (Art. 13 Verfassung Mecklenburg-Vorpommern). Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern und zu gewährleisten, ist sie als Querschnittsaufgabe sämtlicher Ressorts der Landesregierung festgeschrieben. Die jeweiligen gleichstellungspolitischen Schwerpunkte haben die Ressorts im ->Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgezeigt.
Entsprechend des Gleichstellungsgesetzes des Landes werden in jeder Dienststelle, in der eine Personalvertretung oder ein Richterrat zu wählen ist, eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gewählt. Sie unterstützt die Dienststelle bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer. In den Kreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden Gleichstellungsbeauftragte gemäß den §§ 41, 118, 142 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich tätig. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zusammen und haben sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen.
Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft
Gleichstellung bei Bildung und Ausbildung
Gleichstellung in Hochschule und Wissenschaft
Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik
Gleichstellungspolitisch aktive Vereine und Verbände
Frauenvereine und Frauenverbände sind ein Forum und der organisatorische Rahmen für einen Gedankenaustausch von Frauen über ihre Lebenslage, ihre Probleme und gemeinsamen Interessen. Ihr Ziel ist es, die Interessen von Frauen zu bündeln und in gesellschaftliche und vor allem politische Entscheidungen einzubringen. Der mitgliederstärkste Verein in Mecklenburg-Vorpommern ist der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. Er ist als Dachverband für gegenwärtig 49 Vereine und Verbände die wichtigste Kraft für die Gleichstellungspolitik im Land.
In der Umsetzung von Zielen der Frauen- und Gleichstellungspolitik gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Landesregierung. Beispiele sind die Aktionen zum Thema "Frauen und Gesundheit", die Unterstützung von Frauenvereinen im ländlichen Raum und Gender Mainstreaming in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Die Geschäftsstelle des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gefördert.
Um die Vereine bei der Lösung ihrer Aufgaben und Ziele zu unterstützen, kann das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales auf der Grundlage von Förderrichtlinien Projekte und Maßnahmen unterstützen.