Gewässerbewirtschaftung des Oberflächenwassers

Trotz des Gewässerreichtums besitzt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern beim Oberflächenwasser ein geringes nutzbares Wasserdargebot zur Gewässerbewirtschaftung. Das ist dadurch bedingt, dass nur der Wasseranteil nutzbar ist, der sich im Zuge des natürlichen Wasserkreislaufes ständig erneuert. Im Lande fallen jedoch relativ geringe Niederschläge im Vergleich zu den benachbarten westlichen Bundesländern (um ca. 200 mm /Jahr niedriger) bei nahezu gleich hohen Verdunstungswerten.

Außerdem gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis auf die Elbe keine Flüsse, die aus niederschlagsreichen Regionen gespeist werden und somit das gebietsnahe Dargebot erhöhen.

Daher hat man mit der Gewässerbewirtschaftung bereits frühzeitig begonnen, indem man durch Wehre an den Ausläufen der Seen ihren Wasserstand und Abfluss steuert (z.B. Schweriner See). Dies ermöglicht im Frühjahr Wasser zurückzuhalten und in den Trockenperioden des Sommers den Fließgewässern zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung soll ein See hierfür nur im Bereich seines durchschnittlichen natürlichen Schwankungsverhaltens genutzt werden.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 460
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referatsleiter
Eckhard Kohlhas
Telefon: 0385-588 16460

Publikationen und Dokumente

Erlasse

Gewässerüberwachungserlass MV 2025

Nach Artikel 8 der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und weiteren Berichtspflichten sind für die Überwachung der Gewässer Untersuchungs- und Messprogramme umzusetzen, die einen zusammenhängenden und umfassenden Überblick über den Zustand der Gewässer des Landes ermöglichen. Aus diesem Grund wird für die Gewässerüberwachung 2025 (Wasserbeschaffenheit und Wassermenge) dieser Erlass herausgegeben.