Rohwasserbeschaffenheit

Als Rohwasser wird das Wasser bezeichnet, welches zum Zweck der Trinkwassergewinnung aus einem Gewässer (z.B. Grundwasser) entnommen wird und noch nicht aufbereitet ist.

Die Überwachung der Rohwasserbeschaffenheit dient dem Schutz der Trinkwasserversorgung, weil so rechtzeitig Stoffeinträge erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt werden können. Sie erfolgt durch Probenahme direkt an den Förderbrunnen.

Aussagen über die Rohwasserbeschaffenheit sind wichtig für die Planung von Maßnahmen im Einzugsgebiet und Voraussetzung für die Planung, die Errichtung und den Betrieb der Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen.

Um im Vorfeld der Förderbrunnen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, werden sogenannte Vorfeldmessstellen eingerichtet.

Gesetzliche Grundlage für die Überwachung des Rohwassers bildet § 50 Absatz 5 Wasserhaushaltsgesetz. Zu Fragen des Vollzugs dieses Paragrafen hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt am 20.09.2024 Hinweise zur Durchsetzung der Eigenüberwachung, insbesondere zum Untersuchungsumfang, zur Untersuchungshäufigkeit und zur Einrichtung von Vorfeldmessstellen gegeben.

Publikationen und Dokumente

Erlasse

Rohwassererlass - Anschreiben

zum Rohwassererlass vom 20.09.2024

Rohwassererlass

Hinweise zum Vollzug des § 50 Absatz 5 Wasserhaushaltsgesetz zur Durchsetzung der Selbstüberwachung (Rohwassererlass)

20.09.2024

Rohwassererlass - Parameterliste Untersuchungsumfang

Anlage 1 zum Rohwassererlass vom 20.09.2024

Rohwassererlass - Untersuchungshäufigkeit, Hauptelemente, Spurenelemente

Anlage 2 zum Rohwassererlass vom 20.09.2024

Rohwassererlass - Untersuchungshäufigkeit Organische Substanzen, Pflanzenschutzmittel, relevante Metaboliten, nicht relevante Metaboliten, Süßstoffe, Arzneistoffe

Anlage 3 zum Rohwassererlass vom 20.09.2024

Rohwassererlass - Erläuterungen und weiterführende Hinweise zur Herkunft der organischen Substanzen

Anlage 4 zum Rohwassererlass vom 20.09.2024