Informationen zum gestrandeten Buckelwal

Wie ist der aktuelle Zustand des Wals?

Der Wal ist verletzt und stark geschwächt. Es liegen Hautablösungen, Hinweise auf innere Verletzungen sowie weitere Schäden vor.

Mehrfache Strandungen haben zusätzlich zu schweren körperlichen Belastungen geführt – darunter Druckverletzungen, Atemprobleme und Kreislaufstörungen.

Wird der Wal überleben?

Nach übereinstimmender Einschätzung nationaler und internationaler Expert:innen ist davon auszugehen, dass der Wal versterben wird.

Die Überlebenschancen werden als „verschwindend gering“ eingeschätzt.

Warum wird der Wal nicht gerettet?

Ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Eine Lebendrettung ist nicht möglich.

Der Wal ist so stark geschädigt, dass ein Eingreifen ihn nicht retten würde. Weitere Rettungsversuche würden ihm vielmehr zusätzliches Leid zufügen. Diese Einschätzung wird ausdrücklich auch von internationalen Expertengremien bestätigt.

Der Wal bewegt sich doch noch – zeigt das nicht, dass sich sein Zustand verbessert oder er sich befreien will?

Bewegungen des Tieres sind kein Hinweis auf eine Verbesserung seines Gesundheitszustands.

Auch stark geschwächte oder sterbende Wale zeigen noch Bewegungen. Diese entstehen häufig durch Reflexe oder letzte Kraftanstrengungen des Körpers – nicht als Zeichen von Erholung oder einer realistischen Chance zur Rettung.

Entscheidend ist nicht, ob sich das Tier bewegt, sondern ob es körperlich überhaupt noch in der Lage ist, sich aus eigener Kraft in ausreichend tiefes Wasser zu bringen.

Nach Einschätzung aller Fachleute ist das nicht mehr möglich.

Es gibt derzeit keine beobachtbaren Anzeichen, die auf eine Stabilisierung oder Verbesserung des Zustands hindeuten.

Warum kann man den Wal nicht bewegen oder zurück ins Meer ziehen?

Der Wal ist nicht transportfähig. Seine Haut ist extrem geschädigt und hochgradig empfindlich.

Beim Versuch, das Tier zu bewegen oder Bergungsgeschirr anzulegen, besteht die reale Gefahr, dass sich die Haut großflächig ablöst.

Vereinfacht gesagt: Der Körper des Tieres würde die Belastung eines Transports nicht mehr aushalten. Ein solcher Versuch würde zu schweren zusätzlichen Verletzungen führen.

Warum wurde die Beregnungsanlage zeitweise abgestellt?

Die Befeuchtung des Tieres ist wichtig, um die Haut zu schützen, den Körper des Wals vor Überhitzung zu bewahren und Leiden zu reduzieren.

In Phasen mit höherem Wasserstand und Wellengang wurde der Wal ausreichend durch das natürliche Wasser überspült. In anderen Phasen erfolgt die Entscheidung zu Art und Umfang der Befeuchtung operativ vor Ort.

Stimmt es, dass der Wal angebunden ist und am Wegschwimmen gehindert wird?

Nein, das ist falsch.

Der Wal ist zu keinem Zeitpunkt angebunden worden. Es gibt keine Maßnahmen, die das Tier aktiv am Wegschwimmen hindern.

Videoaufnahmen, die diesen Eindruck vermitteln, zeigen einen Schlauch, über den die Befeuchtungsanlage betrieben wird. Dieser dient ausschließlich dazu, das Tier feucht zu halten – nicht dazu, es zu fixieren.

Warum wurde nicht früher eingegriffen?

Zu Beginn des Aufenthaltes des Wals in den verschiedenen Küstengewässern bestand nach Einschätzung der Expert:innen die Chance, dass sich der Wal sich aus schwierigen Konstellationen (Strandung, Aufsetzen) selbst befreien kann.
Das ist auch mehrfach gelungen.

Durch die wiederholten Strandungen – insgesamt vier innerhalb kurzer Zeit – hat sich der Zustand des Tieres massiv verschlechtert.

Könnte man den Wal erlösen (z. B. einschläfern)?

Auch diese Option wurde intensiv geprüft.

Die bekannten und grundsätzlich anwendbaren Methoden kommen in der aktuellen Situation nicht in Betracht. Alle Optionen bergen ein erhebliches Restrisiko, dass sie nicht unmittelbar wirken und das Tier dadurch zusätzlichen, erheblichen Leiden ausgesetzt würde. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, auf solche Maßnahmen zu verzichten.

Wer bewertet die Situation?

Die Bewertung erfolgt durch nationale und internationale Expert:innen, darunter:

  • Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW)
  • Deutsches Meeresmuseum (DMM)
  • Expertengremium der Internationalen Walfangkommission

Die IWC hat das Vorgehen ausdrücklich bestätigt.

Wird vor Ort überhaupt etwas unternommen?

Ja. Der Wal wird kontinuierlich durch eine Walwache und Einsatzkräfte der Feuerwehr beobachtet und betreut.

Dazu gehören sogenannte palliative Maßnahmen, z. B.:

  • Kühlung und Feuchthalten des Körpers
  • Sicherstellung einer ruhigen Umgebung

Diese Maßnahmen werden von internationalen Expert:innen als die aktuell einzig verantwortungsvolle Vorgehensweise bewertet.

Werden die vielen Nachrichten wahrgenommen?

Die zahlreichen Hinweise, Bekundungen von Sorge und auch kritischen Aufforderungen zum Handeln werden wahrgenommen. Sie werden verstanden als Ausdruck der Besorgnis und der Anteilnahme am Schicksal des Wals. Die konkreten Hinweise auf Akteure und Methoden werden ausgewertet.

Was ist jetzt wichtig?

Ein respektvoller Umgang miteinander.

Viele Einsatzkräfte, Fachleute und Helferinnen und Helfer arbeiten unter hoher Belastung vor Ort. Drohungen oder persönliche Angriffe helfen weder dem Tier noch der Situation.

Was haben die Untersuchungen der Wasserqualität durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales ergeben?

Es ergibt sich aktuell keine Bedenklichkeit bezüglich der (Bade-)Wasserqualität.

Warum wird rechtlich nicht stärker eingegriffen?

Die rechtliche Lage ist eindeutig – und gleichzeitig nicht leicht auszuhalten:

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Wal aktiv zu retten.

Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Tier- oder Artenschutzrecht ergibt sich eine Verpflichtung, in dieser Situation einzugreifen oder eine bestimmte Maßnahme durchzuführen.

Entscheidend ist ein anderer Grundsatz: Nach dem Tierschutzrecht darf einem Tier kein zusätzliches Leid zugefügt werden, wenn es dafür keinen „vernünftigen Grund“ gibt.

Das bedeutet konkret: Eine Maßnahme ist nur dann erlaubt, wenn sie dem Tier tatsächlich hilft – und nicht, wenn sie das Leiden verlängert oder verschlimmert.

Warum ist das hier so wichtig?
Jeder Eingriff – etwa ein Transport oder ein Rettungsversuch – würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzliche Schmerzen, Stress und Verletzungen verursachen.

Da es gleichzeitig keine realistische Aussicht auf Rettung gibt, wäre ein solcher Eingriff rechtlich nicht zulässig.

Auch das Artenschutzrecht sagt nicht: „Man muss retten“
Es schützt Arten insgesamt – nicht jedes einzelne Tier in jeder Situation.

Im Gegenteil: Auch hier gilt, dass Tiere nicht unnötig gestört oder zusätzlich belastet werden dürfen.

Das bedeutet im Kern: Das Recht verlangt in dieser Situation nicht, „alles zu versuchen“, sondern alles zu unterlassen, was das Leiden vergrößern würde.

Stimmt es, dass das Skelett des Wals „verkauft“ wurde?

Nein, das ist falsch.

Es gibt keinen Verkauf des Wals oder einzelner Teile. Das Deutsche Meeresmuseum ist eine gemeinnützige Einrichtung und verfolgt keine kommerziellen Interessen.

Nach dem Tod des Tieres wird der Walkörper wissenschaftlich untersucht. Dazu gehören unter anderem Vermessungen, Wägungen sowie die Entnahme von Proben. Ziel ist es, mögliche Krankheiten sowie die genaue Todesursache festzustellen. Die gewonnenen Proben werden gesichert, um sie auch künftig für die Forschung zur Verfügung zu stellen.

Ein Großteil des Walkörpers wird anschließend fachgerecht durch ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen behandelt.

Darüber hinaus liegt dem Institut für Biowissenschaften der Universität Rostock ein Angebot zur wissenschaftlichen Sicherung des Skeletts vor, das derzeit geprüft wird. Ziel wäre es, das Skelett für Forschung, Lehre und Bildungsarbeit zu nutzen.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung eines solchen seltenen Ereignisses trägt dazu bei, wichtige Erkenntnisse für den Schutz von Meeressäugern zu gewinnen.