Gewährleistung der Futtermittelsicherheit durch die amtliche Futtermittelüberwachung
Die Tierproduktion spielt in der Landwirtschaft eine sehr wichtige Rolle. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel als Produkte der Tierproduktion hängt dabei weitgehend von der Verwendung sicherer Futtermittel ab. "Sichere Futtermittel für gesunde Tiere und sichere Lebensmittel" – entsprechend diesem Grundsatz dürfen Futtermittel keine Stoffe enthalten, die die Gesundheit des Menschen oder der Tiere schädigen können. Ebenso wenig dürfen sie die Umwelt schädigen.
Nur einwandfreie Futtermittel garantieren, dass in Fleisch, Milch und Eiern keine Stoffe enthalten sind, die für die Gesundheit des Menschen bedenklich oder schädlich sein können. Futtermittel müssen auch so beschaffen sein, dass durch sie die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Durch ihre Zusammensetzung soll eine optimale Ernährung der Tiere sichergestellt und ihre Leistungsfähigkeit gefördert werden.
Dieses sind auch die in rechtlichen Vorschriften festgelegten Ziele der amtlichen Futtermittelkontrolle.
Die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, die auch die Futtermittelkontrolle einschließt, verlangt regelmäßige Kontrollen auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit, um eine hohe Sicherheit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung) zu erreichen. Deren Vorschriften zur Futtermittelsicherheit werden durch die Verordnung (EG) Nr.183/2005 (Futtermittelhygiene-Verordnung) präzisiert. Diese richtet sich an alle Betriebe, die mit Futtermitteln umgehen. Sie stellt umfangreiche Anforderungen an die Futtermittelhygiene und Buchführung sowie an die Einrichtungen und Ausrüstungen des Betriebes, an das Personal und dessen Qualifikation, die Sicherheit und Herstellung der Produkte sowie hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln.
Gemäß Artikel 9 der Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 müssen sich alle Futtermittelunternehmen, von der Stufe der Futtermittelprimärproduktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln, welche in einer der Erzeugungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen tätig sind, bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Behörde das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) mit Sitz in Rostock. Weiterführende Informationen und Formulare sind auf der Homepage des LALLF zu finden.
Durch die amtliche Futtermittelkontrolle soll sichergestellt werden, dass die vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die Gesundheit des Menschen unbedenklich sind, die Tiergesundheit geschützt und eine Gefährdung des Naturhaushaltes verhindert wird. Dazu werden insbesondere die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften überwacht zu
- Futtermitteln, Futtermittel-Zusatzstoffen einschließlich deren Kennzeichnung,
- Zulassung und Registrierung, Herstellung und Fütterung,
- Sauberkeit und Hygiene, Anlagen und Ausrüstungen,
- unerwünschten Stoffen, verbotenen Stoffen und Rückständen von Pflanzenschutzmitteln,
- den Verboten zum Schutz vor Täuschung und
- der Werbung.