Tierische Nebenprodukte / Tierkörperbeseitigung

Tierkörperbeseitigung

Die Tierkörperbeseitigung ist ein Teilgebiet der Tierseuchenbekämpfung. Sie dient der schnellen Beseitigung von Seuchenherden und der allgemeinen Seuchenprophylaxe.

Die Tierkörperbeseitigung in Deutschland ist eine öffentliche Aufgabe, die von funktions- und handlungsfähigen Institutionen getragen werden muss. Sie dient als wesentliche Säule der Tierseuchenbekämpfung der Abwehr unmittelbarer Gefahren für die Allgemeinheit. Die Institutionen können sich, um ihre Pflicht zu erfüllen, Dritter bedienen oder das Land kann die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung mit allen Rechten und Pflichten einem Unternehmen übertragen.

Seit Herbst 1998 wurde der SARIA Bio-Industries GmbH (jetzt SecAnim GmbH) im Einvernehmen mit allen Landräten und Oberbürgermeistern des Landes die Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten übertragen. Dies betrifft tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Milch, Kolostrum, Gülle sowie Magen- und Darminhalt, sowie tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 im Sinne des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die anderweitig nicht ordnungsgemäß entsorgt werden können (z.B. in Havariefällen).

Registrierung und Zulassung von Unternehmern, Anlagen und Betrieben

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF MV) ist die in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Behörde für die Zulassung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 von Betrieben und Anlagen, die tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte beseitigen oder verwenden. Für die Registrierung von Unternehmen, Anlagen oder Betrieben nach Artikel 23 der Verordnung (EG) 1069/2009 sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die Zuständigkeiten für die Überwachung, Zulassung und Registrierung ergeben sich aus dem Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sowie der Tiernebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung.

Eine Liste mit zugelassenen und registrierten Betrieben ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Link siehe unten) veröffentlicht.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Referat 520
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin
Referatsleiterin, Koordinatorin ASP, vorrangig Veterinärwesen
Dr. Stephanie Woida
Telefon: 0385-588 16520
Telefax: 0385-588 16052

Publikationen und Dokumente

Entgeltliste Tierkörperbeseitigung MV