Nachbarschaftshilfe

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Im Herbst 2019 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige eingeführt. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige. 

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind eine wichtige zusätzliche Stütze für die Pflege, die ihre Aufgabe in der Nachbarschaft ohne große Bürokratie und sehr flexibel wahrnehmen können.

Fragen und Antworten zur Nachbarschaftshilfe

Was macht ein/e Nachbarschaftshelferin/ -helfer

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen/ -helfer können ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen. Dazu gehören etwa Haushaltshilfen, die Begleitung zum Arzt oder Behörden, Vorlesen und Spazieren gehen.

Wer kann Nachbarschaftshelferin/ -helfer werden?

In der Nachbarschaftshilfe kann sich grundsätzlich jede volljährige Einzelperson engagieren.

Voraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ist die Absolvierung eines Grundkurses im Umfang von acht Unterrichtsstunden und die Registrierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen in MV.

Nachbarschaftshelferinnen/ -helfer dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Alle zwei Jahre muss ein Aufbaukurs von sechs Unterrichtsstunden absolviert und die Teilnahme den Landesverbänden der Pflegekassen M-V und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. unaufgefordert vor Ablauf der Zweijahresfrist nachgewiesen werden.

Wie viel Zeit muss ich als Nachbarschaftshelferin/ -helfer aufbringen?

Unterstützt werden dürfen höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat.

Werde ich als Nachbarschaftshelferin/ -helfer bezahlt?

Für das Engagement ist eine Aufwandsentschädigung von maximal acht Euro pro Stunde möglich.

Wo kann ich mich als Nachbarschaftshelferin/ -helfer anmelden?

Die landesweit 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die benötigten Schulungen und beraten die interessierten Ehrenamtler sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe.

Wer kann die Nachbarschaftshilfe nutzen?

Alle Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 können Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen wenden sich Interessierte bitte an einen Pflegestützpunkt in ihrer Region.

Kontakt

Referatsleiterin 330 - Belange pflegebedürftiger Menschen, Heimrecht, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Kerstin Mieth
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Soziales
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19330
Telefax: +49-385 588 9705