Seniorenpolitik
Der demografische Wandel stellt für das Land, die Landkreise, Städte und Gemeinden eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit nach Thüringen und Sachsen-Anhalt die älteste Bevölkerung (Stand 2023, Quelle: statista). Nicht mehr erwerbstätig zu sein, bedeutet aber keinesfalls, nicht mehr aktiv zu sein. Im Gegenteil: viele Seniorinnen und Senioren engagieren sich im Ehrenamt, in der Nachbarschaft oder auch in der Politik.
Gleichzeitig kennen aber viele Ältere bereits aus eigener Erfahrung die Situation, auf Hilfe und Pflege durch andere angewiesen zu sein. Für beide Gruppen müssen Angebote geschaffen und Lösungen gefunden werden. Eine nachhaltige und moderne Seniorenpolitik berücksichtigt deshalb nicht nur den Bedarf an ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderung, sondern auch die Vielfalt der individuellen Lebensentwürfe von Seniorinnen und Senioren.
Dazu dient auch die Handreichung „Nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren“ für Städte, Ämter und Gemeinden. Dieser Leitfaden soll ihnen ermöglichen, das zuvor von ihren Landkreisen entwickelte seniorenpolitische Gesamtkonzept an die Situation vor Ort anzugleichen, vorhandene Ressourcen auszuschöpfen und Instrumente zu entwickeln, die entsprechend der eigenen Möglichkeiten umgesetzt werden können.
Verschiedene von der Landesregierung geförderte Maßnahmen stärken zudem die Dorf- und Stadtteilgemeinschaften. Dazu gehören beispielsweise
- die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern,
- Bürgerbusse oder
- die Ausbildung von ehrenamtlich aktiven SeniorTrainerinnen und SeniorTrainern.
Video Wege zu einem seniorenfreundlichen Mecklenburg-Vorpommern
© Videohelden
Transkript zum Video „Wege zu einem seniorenfreundlichen Mecklenburg-Vorpommern“
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Transkript Video Wege zu einem seniorenfreundlichen Mecklenburg-Vorpommern.pdf | 0,05 MB |
Das Seniorenmitwirkungsgesetz M-V
Das Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist im August 2010 in Kraft getreten. MV führte damit als eines der ersten Bundesländer ein solches Gesetz ein. So sollen die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in MV gestärkt und ihre aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gefördert werden. In diesem Zusammenhang werden auf Landesebene vor allem die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Landesseniorenbeirats gesetzlich geregelt.
Im Jahr 2022, zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, üben Seniorinnen und Senioren nunmehr auf vielen Ebenen im Land in zahlreichen Seniorenorganisationen, Verbänden und im Landesseniorenbeirat ihr Recht auf Mitbestimmung erfolgreich aus und gestalten die Politik aktiv mit. Die Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen haben sich durch das Gesetz verbessert, das zeigte die Auswertung der eigens im Gesetz vorgesehenen Evaluation, die alle fünf Jahre stattfindet. Die Evaluation aus dem Jahr 2022 können Sie hier herunterladen.
Die Landesregierung unterstützt zudem unterschiedliche Projekte, die sich gezielt an Seniorinnen und Senioren richten. „Auch in Zukunft fördern wir die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so Sozialministerin Drese.
Runder Tisch gegen Einsamkeit


Konstituierende Sitzung, 2023
© Sozialministerium MV
Konstituierende Sitzung, 2023
© Sozialministerium MV
Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, bei dem die eigenen, gelebten sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Unabhängig vom Alter fühlt sich mehr als jede zehnte in Deutschland lebende Person laut Studien oft einsam.
Um der Vereinsamung im Alter in MV wirksam entgegenzutreten, verpflichtete sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag darauf, einen Runden Tisch gegen Einsamkeit im Alter einzurichten. Auch der Landtag fasste 2022 einen entsprechenden Beschluss.
An der Erarbeitung des Abschlussberichtes waren mehr als 60 Akteure beteiligt, die sich den Themen
- „Wohnformen und Wohnumfeld“,
- „Digitale Medien und Öffentlichkeitsarbeit“,
- „Ehrenamt Generation 60 plus“,
- „Übergang in die nachberufliche Lebensphase“ und
- „Psychische Gesundheit“ widmeten.
Die Seniorinnen und Senioren des Landes wurden durch Seniorenverbände und Seniorenbeiräte auf Landes- und Kreisebene sowie Seniorenbüros, Seniortraineragenturen vertreten. Weitere Teilnehmer neben Vertreterinnen und Vertreter des Sozialministeriums und des Landtags waren u.a. Kommunen, MitMachZentralen, Wohlfahrtsverbände, Mehrgenerationenhäuser, Wohnungsgesellschaften, die Hochschule Neubrandenburg sowie der Landesfrauenrat. Auch Fachleute der Psychiatriekoordination und der gerontopsychiatrischen Institutionen des Landes wirkten mit.