Neue Ausbildung in der Pflege

Ausbildung und Studium von Pflegefachpersonal: Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe in Kraft getreten und novelliert damit die bestehenden Ausbildungen in der Pflege. Die im Krankenpflegegesetz und Altenpflegegesetz noch getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die Spezialisierungsoptionen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege sind dabei erhalten geblieben.

Auf Grund der zunehmenden Komplexität der Aufgabenfelder von Pflegefachpersonen wird sich künftig das Aufgabenspektrum der pflegerischen Profession weiter verändern. Ab 2020 besteht die Möglichkeit, die Pflegeausbildung an der Hochschule zu absolvieren und mit einem akademischen Grad abzuschließen.

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