Bau- und Bodendenkmalpflege

Schleifmühle am Faulen See in Schwerin mit WasserradDetails anzeigen
Schleifmühle am Faulen See in Schwerin mit Wasserrad

Technisches Kulturdenkmal: Schleifmühle Schwerin

Technisches Kulturdenkmal: Schleifmühle Schwerin

Mecklenburg-Vorpommern hat ein reichhaltiges Erbe an Baudenkmalen: einzelne Gebäude, historische Ortskerne, Straßenzüge, Gebäudeensembles. Diese Quellen der Geschichte zu bewahren, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen, ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Diese Aufgabe obliegt dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Es berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden in der Denkmalpflege und beim Denkmalschutz.

Denkmalschutz – eine besondere Verantwortung

Wer ein Baudenkmal besitzt, trägt eine besondere Verantwortung dafür, es zu erhalten und zu pflegen. Welche Anforderungen dabei zu beachten sind, regelt das Land im Denkmalschutzgesetz. Ansprechpartner dafür sind die unteren Denkmalschutzbehörden in Landkreisen und Gemeinden sowie das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege als obere Fachbehörde. Neben den Pflichten, die Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Denkmal eingehen, stehen ihnen auch Rechte zu. Wer das Denkmal in Absprache mit den Denkmalschutzbehörden erhält und nutzt, kann von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.

Vielfältige Fördermöglichkeiten für Baudenkmale

Für die Sicherung, den Erhalt und die Restaurierung von Denkmalen können Eigentümerinnen und Eigentümer einen Förderantrag beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege stellen. Baudenkmale im ländlichen Raum können aus dem LEADER-Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds unterstützt werden. Anträge dafür nimmt die jeweils zuständige Geschäftsstelle der „Lokalen Aktionsgruppe“ entgegen. Eigentümerinnen und Eigentümer können für den Erhalt und die Pflege des Denkmals Restauratoren zu beauftragen. Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Restaurator” wird auf Antrag erworben. Das Land veröffentlicht eine entsprechende Liste, in der die Restauratorinnen und Restauratoren aufgeführt sind.

Denkmalpreis des Landes

Einmal im Jahr, zum Tag des offenen Denkmals, vergibt das Land den Friedrich-Lisch-Denkmalpreis. Namensgeber ist der Mecklenburger Historiker, Denkmalpfleger und Archäologe Georg Christian Friedrich Lisch (1801–1883). Mit der Auszeichnung werden vorbildliche Leistungen zur Rettung und zum Erhalt von Bau- oder archäologischen Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt.

Backsteingotik erleben

Langhaus nach Osten des Bad Doberaner MünstersDetails anzeigen
Langhaus nach Osten des Bad Doberaner Münsters

Bad Doberaner Münster

Bad Doberaner Münster

Kirchen, Stadttore, Befestigungsanlagen und Rathäuser tragen den roten Backstein eindrucksvoll zur Schau. Die Backsteingotik ist der prägende Baustil in Mecklenburg-Vorpommern. Die Initiative „Wege zur Backsteingotik“ hat 15 Routen durch das Land zusammengestellt, auf denen sich der Baustil erleben lässt. Die „Europäische Route der Backsteingotik“ vereint sogar mehrere hundert Backsteinbauten aus Dänemark, Deutschland und Polen.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
Johann Backhaus
Telefon: 0385 588-18421

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Richtlinie für die Kennzeichnung von Bau- und Bodendenkmalen

Beschriftung und Beschilderung der Sehenswürdigkeiten wie Bau-, Kunst- und Bodendenkmale.

28 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 05/2009

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.

 

Flyer Klosterstätten in Mecklenburg-Vorpommern

Klöster in Mecklenburg und Vorpommern.

2 Seiten / Flyer

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

 

Klosterstätten in Mecklenburg-Vorpommern

Die Publikation liefert einen Überblick über die Klosterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die verschiedenen Mönchsorden und Klöster werden vorgestellt. Autoren begeben sich auf Spurensuche und erläutern die Bedeutung der Klöster und Orden in Mecklenburg und Vorpommern im Mittelalter.

163 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 2007

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.

Rechtsvorschriften

Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998, letzte Änderung vom 12. Juli 2010

Restauratorgesetz - RG M-V

Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung 'Restaurator'
Vom 9. November 1999, letzte Änderung vom 22. November 2001 

Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 29. Oktober 1994, letzte Änderung vom 14. Juli 2008

Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Vom 11. April 2013, letzte Änderung vom 5. März 2019

Antragsverfahren zur Eintragung von Restauratoren in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern + Antrag gemäß § 4 des Restauratorgesetzes

Vom 22. Mai 2013, letzte Änderung vom 5. März 2019

Restauratoren im Land Mecklenburg-Vorpommern - Stand September 2019
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes bei Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Baudenkmale

Vom 8. Oktober 2015

Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes

Vom 8. Oktober 2015

Richtlinie zur Kennzeichnung von Bau- und Bodendenkmalen

Vom 24. März 2009

Bußgeldkatalog für die Ahndung von Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Vom 20. Oktober 1999

Anträge und Formulare

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung von Denkmalen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Sonstiges

Merkblatt für Antragsteller und Zuwendungsempfänger zur Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern