Musik und Musikschulen
Professionelle Orchester, gestandene Ensembles, Musikschülerinnen und Musikschüler geben auf vielfältige Weise den Ton an. Die vier Orchester im Land bringen Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr über zum Klingen. Eines davon, die Mecklenburgische Staatskapelle, ist schon gut 450 Jahre alt und damit eines der ältesten Orchester in Deutschland. Im Sommer haben zwischen Ostsee und Seenplatte außerdem zahlreiche Musikfestivals Hochsaison. Zu den bekanntesten gehören die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, das Usedomer Musikfestival, die Greifswalder Bachwoche und der Schönberger Musiksommer.
Aus Freude am Singen: Chöre haben eine lange Tradition
In Chören zu singen hat ebenfalls eine lange Tradition im Land. Der älteste Chorverein wurde vor 200 Jahren gegründet und ist heute als Schweriner Singakademie bekannt. Dienstältester Shanty-Chor sind die „Reriker Heulbojen“: Sie bringen es auf 70 Jahre. In einem Chor zu singen, ist auch bei Laien beliebt. Vielerorts gibt es mindestens einen. Allein dem Chorverband Mecklenburg-Vorpommern gehören 100 Chöre mit zusammen fast 3.400 singenden Kindern und Erwachsenen an.
Bereit für die Bühne: Nachwuchs wird vielfältig gefördert
Eine wichtige Säule der Musikkultur sind die Landesverbände wie der Landesmusikrat, der Musikverein, der Chorverband und der Bläserverband. Die 18 vom Land geförderten, staatlich anerkannten Musikschulen sowie die Hochschule für Musik und Theater leisten einen wesentlichen Beitrag für den musikalischen Nachwuchs. Herausragende Talente werden besonders gefördert und zeigen ihr Können beispielsweise im jährlichen Wettbewerb „Jugend musiziert“ und im Landesjugendorchester.
Musikschulen
Die Arbeit der öffentlichen Musikschulen und die Förderung dieser Arbeit haben in Mecklenburg-Vorpommern von Beginn an einen hohen Stellenwert. Musikschulen leisten in Mecklenburg-Vorpommern die Basisarbeit für alle Bereiche des Laienmusizierens und bereiten begabte Schülerinnen und Schüler durch eine gezielte Förderung auf ein Musikstudium vor. Darüber hinaus erfüllen sie auch Aufgaben der Kunst- und Kulturpflege in den Regionen.
Die Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern leisten in der lokalen und regionalen Bildungslandschaft einen wichtigen, kontinuierlichen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung des Landes.
Musikschulen können auf Antrag ihrer Träger die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „staatlich anerkannte Musikschule“ durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten verliehen bekommen.
Das Führen dieser Bezeichnung stellt ein Qualitätssiegel dar, das zugleich Voraussetzung für die Landesförderung ist. Die Absicherung hoher Qualitätsstandards wird damit in diesem Förderbereich gewahrt. Dieses Qualitätssiegel soll eine verlässliche Aussage zur Güte der Ausbildung und Qualität der Angebote sein.
Die staatliche Anerkennung verleiht das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt unter Anhörung des Landesverbandes der Musikschulen Mecklenburg-Vorpommern e. V.. Die Genehmigung ist fünf Jahre gültig. Der Antrag kann wiederholt gestellt werden.
Das Antragsformular finden sie unter „Publikationen und Dokumente".
Nachwuchskünstlerförderwerk
Talente entdecken, Talente fördern – das hat sich das Nachwuchskünstlerförderwerk des Landes auf die Fahnen geschrieben. Mit ihm unterstützt das Land musikalische Nachwuchstalente: Preisträgerinnen und Preisträger des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ erhalten beispielsweise Stipendien in Höhe von 1.000 Euro. Preisträgerbands des Landesrockfestivals können mit seiner Hilfe auf Konzerttour gehen.