Meldepflichtiges Ereignis im stillgelegten Kernkraftwerk Lubmin/Greifswald

Nr.58  | 07.05.2018  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Im stillgelegten Block 4 des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald kam es am 26. April 2018 zu einem meldepflichtigen Ereignis der geringsten Meldestufe N.

Während der Erprobung einer Zerlegetechnik unter Wasser an einem nicht radioaktiven Versuchskörper kam es zu einer Verpuffung. Die Erprobung fand in Anwesenheit eines Vertreters des Ministeriums für Inneres und Europa (Aufsichtsbehörde) und von Sachverständigen statt. Es gab weder Personen- und Sachschäden, noch radiologische Auswirkungen oder eine Gefahr für die Bevölkerung. Die Erprobung fand auch nicht im Bereich der abgestellten Castoren statt. Die Ursachenermittlung läuft.

Staatssekretär Thomas Lenz betont: „Die kerntechnische Sicherheit der Anlage stehen ebenso wie der Strahlenschutz des Personals und der Bevölkerung zu jeder Zeit im Mittelpunkt, deshalb ist es wichtig, dass Verfahren vor ihrer Anwendung erprobt werden.“

Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH hat das Ereignis der Aufsichtsbehörde am 2. Mai 2018 und damit innerhalb der atomrechtlich vorgegebenen Frist von fünf Werktagen gemeldet. Die erforderlichen weiteren Meldungen an die zuständigen Bundesbehörden sind erfolgt.