Minister Seehofer und Caffier unterzeichnen Vereinbarung zur effektiveren Gestaltung der Asylverfahren zwischen Bund und Land

Nr.83  | 09.04.2019  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier haben heute in Berlin eine Vereinbarung zur effektiveren Gestaltung der Asylverfahren unterzeichnet. Ende letzten Jahres waren die Gespräche dazu zwischen Bund und Land aufgenommen worden.

Der Grundgedanke, alle Akteure des Asylverfahrens zu vernetzen, wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits praktiziert. Mit seiner Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf Horst und deren Außenstelle in Stern Buchholz hat das Land eine Einrichtung, die schon jetzt weitgehend die Kriterien für die im Koalitionsvertrag des Bundes beschriebenen Einrichtungen erfüllt. Unter anderem verbleiben Personen aus sicheren Herkunftsländern bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung, vergleichbar wird in den sogenannten Dublin-Fällen verfahren.

Auf der Innenministerkonferenz Ende November 2018 hatte das Bundesinnenministerium ausdrücklich zugesagt, Länder mit funktionsähnlichen Einrichtungen zu unterstützen, um Asylverfahren insgesamt noch effektiver zu gestalten.

„Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, unsere bestehende Erstaufnahmeeinrichtung in Kooperation mit dem Bund weiterzuentwickeln, ohne ihren Namen zu ändern oder bereits gut eingespielte Abläufe von Grund auf umzugestalten“, sagte Innenminister Caffier. „Für den Zeitraum von eineinhalb Jahren führen wir eine Pilotierung durch und starten gleichzeitig eine Evaluierungsphase. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeuten die vereinbarten Punkte eine erheblich Entlastung durch den Bund.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Schnelle und gründliche Asylverfahren sind wichtige Kernanliegen unserer Migrationspolitik. Die heute gezeichnete Vereinbarung verfolgt das Ziel, Asylverfahren in Mecklenburg-Vorpommern noch effektiver zu gestalten. Es ist ein hervorragendes Beispiel guter Zusammenarbeit zwischen Bund und Land. Die Vereinbarung zeigt, wie sich die Ziele des Bundes und des jeweiligen Landes auch mit Blick auf die Besonderheiten vor Ort in Einklang bringen lassen.“

Die durch das Land angebotenen Beratungen werden um Angebote des Bundes erweitert. So wird ab jetzt eine frühzeitige Asylverfahrensberatung bereitgehalten. Für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber bringt dies frühzeitige Transparenz über das gesamte Verfahren und Kenntnisse über die Perspektiven des eigenen Asylverfahrens. Der Bund unterstützt das Land darüber hinaus bei der Passersatzpapierbeschaffung, das kann das gesamte Asylverfahren beschleunigen. Der Bund unterstützt außerdem die Rücküberstellung von Personen in andere europäische Mitgliedsstaaten zur dortigen Durchführung des Asylverfahrens (sogenannte Dublin-Fälle). Diese machen rund 60 bis 70% der in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommenden Personen aus. Durch ergänzende technische Instrumente innerhalb der Aufnahmestrecke des Landes in der Erstaufnahmeeinrichtung wird die frühzeitige Identitätsprüfung verbessert.
„Die Klärung der Identität ist nicht nur für das gesamte asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren, sondern auch aus Sicherheitsgesichtspunkten von großer Bedeutung“, betonte Minister Caffier.