Fragen und Antworten zum Thema 5G

Die Versorgung mit flächendeckenden und leistungsfähigen mobilen Sprach- und Datendiensten gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft. Schnelles Internet und ein leistungsfähiges Mobilfunknetz gehören heute zur Daseinsvorsorge. Die Entwicklung und der Ausbau der 5G-Technologie bietet dabei besonders dem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, sowohl seinen Bürgern als auch der Wirtschaft eine zukunftssichere und leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Was ist 5G?

Seit 2019 wird die nächste Mobilfunkgeneration 5G eingeführt. Selbstfahrende Autos, sprachgesteuerte Assistenten und intelligente Kühlschränke sind nur einige Beispiele dafür, wie die höheren Datenübertragungsraten der neuen Mobilfunktechnologie genutzt werden könnten. Die Bezeichnung 5G steht für den Mobilfunkstandard der fünften Generation. Er baut technisch auf dem bisherigen Standard 4G, auch Long Term Evolution (LTE) genannt, auf.

Welche Vorteile bietet 5G?

Die 5G-Technologie zeichnet sich durch eine enorm verkürzte Übertragungsverzögerung und stark erhöhte Datenraten aus. Dies führt zu einer Erhöhung der Verbindungsstabilität, große Datenpakete können besonders zuverlässig und schnell übertragen werden. Gegenüber dem Vorgängerstandard 4G kann so eine nahezu verzögerungsfreie Kommunikation auch über weite Strecken ermöglicht werden.

Wer profitiert von 5G?

5G stellt eine Schlüsseltechnologie für die moderne Digitalisierung dar. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und beeinflussen neben der industriellen Nutzbarkeit auch die Themen Mobilität, Landwirtschaft, Gesundheitsversorgung, Energieversorgung und eine Vielzahl anderer Lebensbereiche. Die drei zurzeit definierten Anwendungsbereiche der neuen 5G-Technologie umfassen:

  • Das Bereitstellen benötigter Datenraten für Dienste mit besonders hohen Breitbandanforderungen wie etwa Videostreaming oder Virtual-Reality-Anwendungen
  • Das Vernetzen einer sehr großen Anzahl von Endgeräten, beispielsweise Sensoren, Motoren und ähnlicher Systeme in industriellen Großanlagen
  • Das zuverlässige, schnelle und fehlerfreie Übertragen sicherheits- und zeitkritischer Nachrichten. Insbesondere autonomes Fahren und neue industrielle Anwendungen sollen durch Kommunikation in quasi Echtzeit profitieren.

Birgt die Einführung des neuen Mobilfunkstandards gesundheitliche Risiken?

Wie auch bei den übrigen Mobilfunkstandards entstehen bei der Nutzung von 5G elektromagnetische Felder. Diese sind technisch mit denen der Vorgängergenerationen vergleichbar. Die Auswirkungen der durch Mobilfunk erzeugten Strahlung sind heute gut erforscht. Bekannt ist, dass diese Strahlung zu einer gewissen Erwärmung der Körperoberfläche führen kann. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Strahlungsgrenzwerte ist diese Erwärmung jedoch nur sehr geringfügig, gesundheitsrelevante Auswirkungen sind bis heute wissenschaftlich nicht nachweisbar.

Eine Besonderheit der 5G-Technologie stellt die Nutzung auch wesentlich höherer Frequenzbereiche (Millimeterwellen) als bisher zur Übertragung dar. Die Unbedenklichkeit der Nutzung dieser Frequenzen wird derzeit auf nationaler und internationaler Ebene erforscht. Das Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet die laufenden Studien fortwährend mit dem Ziel der Verringerung der wissenschaftlichen Unsicherheiten. Die Öffentlichkeit wird dabei kontinuierlich über neue Erkenntnisse informiert.

Wann kommt 5G?

Ab Mitte 2019 wurden an ausgewählten Standorten in Deutschland erste Teststationen errichtet. Am 15. August 2019 hat der Netzbetreiber Vodafone in Mellenthin auf der Insel Usedom die erste 5G-Station Mecklenburg-Vorpommerns in Betrieb genommen. Der Ausbau des 5G-Netzes schreitet durch die Ausbaubemühungen aller am Markt vertretenen Mobilfunknetzbetreiber voran.

Der hochleistungsfähige 5G-Ausbau konzentriert sich nicht nur auf die großen Ballungszentren, sondern auch auf die Verbesserung der Abdeckung der ländlichen Regionen durch die Aktivierung der 700 MHz-Frequenzen. Parallel dazu wird weiterhin der Ausbau des 4G-Netzes vorangetrieben, um eine flächendeckende Nutzbarkeit von Mobilfunk zu sichern. Durch die technische Nähe der beiden Mobilfunkstandards ist der 4G-Ausbau darüber hinaus auch die Basis für eine künftige Aufrüstung auf 5G-Netze.

Mit der Ersteigerung von 5G-Sendefrequenzen im Jahr 2019 haben sich die großen Netzbetreiber dazu verpflichtet, bis Ende 2022 1.000 5G-fähige Basisstationen je Mobilfunknetzbetreiber zu errichten.

Was unternehmen Bund und Land, um die Einführung von 5G zu beschleunigen?

Am 15. März 2019 wurde auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns eine Entschließung des Bundesrats verabschiedet, die die Bundesregierung dazu auffordert, geeignete Maßnahmen für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu treffen. Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört. Die Versorgung ist überall sicherzustellen, sogenannte Funklöcher sind zu schließen.

Im November 2019 hat daraufhin die Bundesregierung ihre Mobilfunkstrategie beschlossen und im Dezember 2020 die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) mit Sitz in Naumburg gegründet. Diese soll den Mobilfunkausbau aktiv beschleunigen und die Kommunen weitreichend entlasten. Mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" soll die MIG deutschlandweit für die Errichtung von bis zu 5.000 zusätzlichen Mobilfunkstandorten sorgen. Das Land, die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft und MIG stimmen sich eng ab, um eine bestmögliche Versorgung des Landes zu erreichen. Bis Ende 2024 sollen dem Mobilfunkförderprogramm des Bundes nach 99,95 Prozent der Haushalte und 97,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit verlässlichem Mobilfunkempfang versorgt werden.

Ziel der Landesregierung ist eine leistungsfähige, flächendeckende Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. Der Mobilfunkausbau erfolgt in erster Linie durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber. Mit einem Programm zum Ausbau der passiven Mobilfunkinfrastruktur will das Land Mecklenburg-Vorpommern Gebiete, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau weder jetzt noch in den kommenden Jahren zu erwarten ist, mit Mobilfunk versorgen.

Zur Umsetzung dieses Programms wurde auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 14.11.2019 auf Drs. 7/4303 die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (FMI) gegründet.

Die Aufgabe der FMI ist es, die Erschließungsgebiete zu lokalisieren, die notwendige passive Mobilfunkinfrastruktur zu errichten und an die Mobilfunknetzbetreiber zu verpachten sowie die Standorte zu verwalten.

Was bedeutet passive Infrastruktur?

Der Begriff umfasst im Ausbauprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Funkmast mit Fundament, Technikraum, Stromanbindung, Leerrohren und Zuwegung, aber nicht die aktive Sendetechnik, die aktiven Netzwerkkomponenten und die Glasfaser.

Wie funktioniert die Aufrüstung eines älteren Mobilfunknetzes zu 5G technisch?

Der erforderliche technische Aufwand hängt in erster Linie vom aktuellen Ausbaustandard des bestehenden Mobilfunknetzes ab. Die Aufrüstung einer bereits mit Glasfasertechnik angebundenen 4G-Sendestation ist mit vergleichsweise wenigen technischen Umbauten möglich. Bei Sendestationen älterer Mobilfunkstandards muss zunächst die für ein 5G-Netz benötigte Infrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen unter anderem eine leistungsfähige Glasfaseranbindung, eine ausreichende Stromversorgung und der Austausch durch oder die Ergänzung um neue Sende- und Antennensysteme.

Alle Mobilfunkmasten, die die landeseigene Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft planen und errichten lässt, werden zumindest mit 4G-Technologie ausgerüstet.

Wer finanziert den 5G-Ausbau?

Der 5G-Ausbau wird vor allem durch die vier großen Netzbetreiber Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 finanziert. Bei der Frequenzversteigerung 2019 hat die Bundesnetzagentur weitreichende Auflagen zur Mobilfunkversorgung festgelegt. Dazu gehört, dass die Mobilfunknetzbetreiber bis Ende 2022 insgesamt 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in "weißen Flecken" in Betrieb nehmen müssen. Zudem müssen bis Ende 2024 alle Bundes- und Landesstraßen sowie alle Schienenwege durch Mobilfunk mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s erschlossen sein. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung aus dem Mobilfunkgipfelvertrag, insgesamt 1.000 Standorte in "weißen Flecken" zu errichten. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die den Mobilfunknetzausbau in Regionen unterstützt, die nicht durch die oben genannten Versorgungsauflagen mit Mobilfunk versorgt werden.

Zur Umsetzung des Mobilfunkausbauprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Mit Mitteln des zur Verfügung gestellten Treuhandvermögens wird die Gesellschaft unter Beachtung der erteilten europarechtlichen Genehmigung die erforderliche passive Mobilfunkinfrastruktur dort errichten, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau weder jetzt noch in den kommenden drei Jahren zu erwarten ist.

Warum liegt diese Aufgabe der Daseinsvorsorge nicht vollständig in staatlicher Hand?

Bis zum Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 1996 lag das Telekommunikationsmonopol vollständig in staatlicher Hand. Die Deutsche Bundespost war für Aufbau, Ausbau und Unterhaltung der deutschen Kommunikationsinfrastruktur verantwortlich. Auf Bestreben der Europäischen Union wurde der Telekommunikationsmarkt in den EU-Mitgliedsstaaten liberalisiert. Staatliche Monopole wurden weitestgehend mit dem Ziel abgeschafft, einen gesunden Wettbewerb für Telekommunikationsdienstleistungen zu erreichen. Dieser sollte für günstigere Preise sorgen und den durch einen offenen Wettbewerb geförderten Ausbau neuer Technologien und Infrastrukturen sicherstellen.

Der Bund ist heute überwiegend für Regulierungsaufgaben zuständig. Die Bundesnetzagentur überwacht den deutschen Telekommunikationsmarkt vor allem in wettbewerblicher, technischer und fachlicher Hinsicht. Da sich der Ausbau der Infrastruktur durch die Netzbetreiber überwiegend nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten richtet, kommt es vor, dass Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte nur unzureichend mit neueren Technologien versorgt werden. Sogenannte Funklöcher sind die Folge. Um dem entgegenzuwirken, haben der Bund und auch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, den Netzausbau in diesen Gebieten mit staatlichen Mitteln zu fördern.

An wen kann ich mich für Fragen zu meiner Mobilfunkabdeckung wenden und wo finde ich eine Karte zur Mobilfunkversorgung?