Kommunale Investitionsförderung
Ziel der Förderaktivitäten des Innenministeriums ist es, eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur zu schaffen, wobei landesseitige Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden.
Deshalb sind die Förderinstrumente des Innenministeriums darauf gerichtet, örtliche bzw. regionale Wachstumspotenziale gezielt zu stärken. Gleichwohl ist der in den nachfolgend genannten Förderinstrumenten gewählte Ansatz breit gefächert, um auch Vorhaben der sozialen Infrastruktur mit berücksichtigen zu können.
Der entscheidende Vorzug der ausschließlich kommunal adressierten Finanzhilfen besteht in der vollständigen Passfähigkeit zu allen anderen Förderrichtlinien der EU, des Bundes und anderen Ressorts der Landesregierung.
Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen
- Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PDF, 0,1 MB)
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Formular für die Beantragung von Sonderbedarfszuweisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
(PDF, 0,23 MB)
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